Ochsenaugen, offene Leistung

In diesem Forum geht es um das Umbauen der XT (Gabel, Bremse, Tank, Sitzbank, ...)
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Frank M
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Beitragvon Frank M » Fr Jan 12, 2007 12:42

auf der anderen Seite kann sich bei ausgetragener Leistungsbeschränkung die Versicherung im Schadensfall nicht aus der Verantwortung ziehen.

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Torsten
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Beitragvon Torsten » Fr Jan 12, 2007 15:19

Was meinst du mit "Gesetzeskonformität"? Soll das heißen, dass alle entdrosselten Xts illegal herumfahren, obwohl die Bauleitung bescheinigt hat, dass das rechtens ist?
Nein; wer sich die Mehrleistung mit dem gefaelschten Gutachten eingetragen lassen hat faehrt illegal, andererseits wer eine Einzelabnahme gemacht hat kann ohne bedenken fahren.

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guen
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Beitragvon guen » So Jan 14, 2007 22:31

Hi,
ich habe mir die offene Leistung nicht mit einem gefälschtem Gutachten derXT sondern mit dem offizielem Gutachten der SR500 eintragen lassen.Der zuständige ING hat gaaanz richtig erkannt das das derselbe Motor ist(hatte ja auch das Reparaturhandbuch XT-SR500 dabei) und hat mir das eingetragen.Das hab ich schon mal gepostet und da gabs auch wieder einige Erbsenzähler die was von illegal gefaselt habe.
:roll: :roll: :roll:
Hab auch vor 10Jahren einen Volvo Turbomotor 6Zylinder 109PS(ursprünglicher Motorblock von VW) in mein Womo VWLT28D verbaut,weil die 75Sauger-PS mitder Zeit etwas müde geworden waren.Der ING wußte,der Motor ist von Volvo,hatte dieBestätigung von Volvo über diesen Motor, es gab von VW nen Turbo mit 102PS und hat mir das eingetragen , weil das seiner Meinung nach geringfügige Unterschiede waren,und ich hatte nie das Gefühl,ich fahre ohne Versicherungsschutz.... :?
:?: Man sollte natürlich keine "gefälschten" Gutachten verwenden,sondern die Karten auf den Tischlegen.
Grüßle Günther :D

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Beitragvon Mr. Polish » Mo Jan 15, 2007 8:11

Der zuständige ING hat gaaanz richtig erkannt das das derselbe Motor ist(hatte ja auch das Reparaturhandbuch XT-SR500 dabei) und hat mir das eingetragen.
Demnach hat er er wohl gaaaanz einfach übersehen, dass die SR einen anderen (dickwandigeren?) Rahmen und einen anderen Luftfilter hat?
Zu der Tatsache, dass Yamaha die 32/34PS bei der XT nie freigegeben hat, gibt es 2 Theorien:
1. der Rahmen der XT wäre zu "leicht" oder
2. die Geräuschkulisse wäre nicht konform.
Das hab ich schon mal gepostet und da gabs auch wieder einige Erbsenzähler die was von illegal gefaselt habe.
:roll: :roll: :roll:
Gib nicht auf, ich schreib den Mist auch wieder jedes mal auf`s neue :wink: .
Gruss, Fabi
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Beitragvon Torsten » Mo Jan 15, 2007 13:51

Zu der Tatsache, dass Yamaha die 32/34PS bei der XT nie freigegeben hat, gibt es 2 Theorien:
1. der Rahmen der XT wäre zu "leicht" oder
2. die Geräuschkulisse wäre nicht konform.
3. die Trommelbremse
4. was wohl eher hinkommt, die Firma Yamaha war zu bequem um ein Gutachten zu erstellen - im Ausland gab es ja Serienmaessig die paar PS mehr und ich kann mir nicht vorstellen das Yamaha ein Risiko bewusst eingegangen waere.
Das hab ich schon mal gepostet und da gabs auch wieder einige Erbsenzähler die was von illegal gefaselt habe.
:roll: :roll: :roll:
Gib nicht auf, ich schreib den Mist auch wieder jedes mal auf`s neue :wink: .
Gruss, Fabi
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Beitragvon xtmac » Fr Jan 19, 2007 22:05

Dazu noch mein Senf:

Ochsenaugen sind bis BJ 86 kein Problem, vor allem wenn der Lenker so breit ist wie bei der XT.
Man sollte jedoch darauf achten ,dass man die echten von Hella nimmt; die sind nämlich als vordere UND hintere Blinker geprüft.
(Prüfzeichen ~K12749)
Die von Louis sind mit E-Prüfzeichen, (E1) mit Kennz. 11 als vorderer Blinker.
Falls euch einer mal von hinten abschießt und du offiziell keine hinteren Blinker hast und der Schadensgutachter genau sucht bist du am A....

Prinzipiell kann jeder Sachverständige (nicht Prüfingenieur!) auf eigene Kappe Begutachtungen machen. Dann muß er halt irgendwas messen.
Offiziell gibt es von Yamaha keine Freigabe wg. Geräusch.
Wenn man nachmisst hat man vielleicht Glück und es passt.

Ich kenne aber keinen Prüfer, der jemals nach dem Ansaugstutzen geschaut hat :)

Mac.


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