Seitenständer

In diesem Forum soll es um die Reparatur unserer XT gehen
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Noman89
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Seitenständer

Beitragvon Noman89 » Mi Jan 11, 2012 18:56

Moin,


mal eine vllt. dumme Frage :lol: und zwar, braucht man den Seitenständer für die HU? Weil meine Halterung ausgeschlagen ist und ich die 500er sonnst irgendwie zu meinen Metallbauspezi bekommen müsste um die Buchse machen zu lassen. Für zum TÜV könnte ich mir einen Sprinter leihen. Aber halt nicht zum Hin und her eiern...-.-

Deswegen war meine Überlegung, wenn kein Ständer dran, kann der Prüfer auch nichts sagen, das der nicht selbstständig hochklappt :dance

War das so richtig gedacht?


Danke und Gruß


Chriss
Ein wahrer Mann muss in seinem Leben ein Haus bauen, einen Baum pflanzen und eine XT starten können. Wobei, das mit dem Haus und dem Baum ist nicht so wichtig.

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Torsten
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Re: Seitenständer

Beitragvon Torsten » Mi Jan 11, 2012 19:38

Hallo,

leider brauchste einen Staender, egal ob Seiten- oder Hauptstaender, fuer den Tuev-Termin; selbst ein Gespann muss diesen vorweisen:-(

Have A Nice Day
Torsten

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UweD
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Re: Seitenständer

Beitragvon UweD » Mi Jan 11, 2012 21:16

Neee, oder?
Torsten, sag, dass das nicht wahr ist oder zumindest nur bei wahlweisem Betrieb. Wofür braucht ein Gespann (Dreirad, und damit statisch bestimmt) einen Ständer??
Gruß,
Uwe

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sixtyfour
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Re: Seitenständer

Beitragvon sixtyfour » Mi Jan 11, 2012 21:53

... brauchste einen Staender ...
egal ... beim graukitteligen Amtsschimmel kriegste den sowieso automatisch!

:wink:
Warum konsumieren? Ich mag meinen alten Kram!
___
halbe Sachen sind der sichere Weg zu einem unerfüllten Leben: http://hlx500.de

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Re: Seitenständer

Beitragvon Kolli » Do Jan 12, 2012 9:02

... brauchste einen Staender ...
egal ... beim graukitteligen Amtsschimmel kriegste den sowieso automatisch!

:wink:
...hmmm....man müsste mit dem Prüfer reden ob der des Fahrers hier zu zählt:

:D :D :D :D

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen

(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.

(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Geht nicht, gibt es nicht.

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Re: Seitenständer

Beitragvon caferacer » Do Jan 12, 2012 9:04

Jetzt war der Kollege schneller mit dem §, trotzdem hier nochmal zum Nachlesen:
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Grüße
Thomas
Thumpie R.I.P

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Re: Seitenständer

Beitragvon Torsten » Do Jan 12, 2012 17:52

Neee, oder?
Leider doch, denn das Boot zaehlt nur wie ein Gepaeckstueck mit Stuetzrad:-(

Have A Nice Day
Torsten

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Re: Seitenständer

Beitragvon UweD » Do Jan 12, 2012 18:03

Na da bin ich aber froh, dass die Schweizer das offenbar anders beurteilen. Hab an meiner Guzzi glaub alles Ständer ab.
Obwohl der Hauptständer bei Radwechsel hinten ja schon auch ganz praktisch war. Aber wofür gibts Wagenheber??

Gruss in die Republik 8)
Uwe

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Re: Seitenständer

Beitragvon XTom » Do Jan 12, 2012 23:27


Leider doch, denn das Boot zaehlt nur wie ein Gepaeckstueck mit Stuetzrad:-(
Das ist alles so unglaublich in diesem Land, mir wird schlecht wenn ich das lese.
Die Adern am Hals werden dicker ... wenn mir jetzt so ein Pragraphenreiter über den Weg laufen würde...
www.xt-500.de

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Re: Seitenständer

Beitragvon caferacer » Fr Jan 13, 2012 10:36

Seltsame § welche die gesetztgebenden Organe da wiedermal ausschieden Bild

Warum fällt mirda eigentlich gerade Jonnis Flur ein. Stuhl irgendwas war doch da....

Aber hörmal Tom Du willst doch jetzt nicht das Cross-Gespann tüven, oder? :lach: :wink:
Schönen sonnigen Tach noch...
Grüße aus dem Süden der Republik
Thomas
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Re: Seitenständer

Beitragvon TT Georg » Fr Jan 13, 2012 11:14

Und sonst mal anders probieren: links nen scheinwerfer und rücklicht an den Beiwagen, und PKW offen rechtslenker anmelden....muß nen PKW offen auch nen Ständer haben..??

ooch, ihr habt das mit den Warnwesten in EU noch nicht gelesen??? Höhö..

oder bei uns alles neue rund um den Führerschein 19.1.2013....nicht etwa 1.12013....nee 19.1. usw.

aber wir unserem jahrgang haben ja im Abi da gesessen und nix zu den Schulfreunden gesagt, die da BWL und Jura studieren wollten und nicht Klempner werden wollten....und nun wollen die ja auch alle Jobs... und denken sich soo lustige sachen aus...die wir nun ausbaden dürfen....

Hey, die Polizei bei uns muß nun endlich auch die starken brillen der franzosen seit letzten April bekommen haben. hat ja nur 50 Jahre gedauert und nun sind die Buchstaben und Zahlen klein wie in Frankreich... geht doch. boa ey.
oder diese neuen Blinker mit Rück/Bremslicht, wo man dann sein orig. 76er rundes licht nicht mehr nutzen darf( Iss ja eh arschteuer datt Glas)..... voll super!!! früher brauchte der Amischlitten glatt ne Ausnahmegenehmigung beim amt für sein blinkendes Rücklicht..
nun warte ich langsam drauf, wann ich ne grüne plakette tragen muß und nach einer energieklasse eingestuft werde...

schönen sonntag und grüßt den Pastor.
Wenn mir als 18jähriger im Jahr 1988 gesagt hätte, das ich dieses 40 Jahre alte Moped fahren soll um cool zu sein, dann haetten ich wohl ganz brav den Mittelfinger gehoben und auf den hobeln aus 1948 gezeigt. Vergiss es.

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Re: Seitenständer

Beitragvon Torsten » Sa Jan 14, 2012 16:07

Die Adern am Hals werden dicker ... wenn mir jetzt so ein Pragraphenreiter über den Weg laufen würde...
Lohnt sich nicht.

Dafuer kannste als Gepaeckstueck montieren was Du moechtest...Lastenboot, Cross-Boot oder eine Transportschiene mit XT:-)

Have A Nice Day
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Re: Seitenständer

Beitragvon stefenle » Mo Jan 16, 2012 21:36

Hallo,

leider brauchste einen Staender, egal ob Seiten- oder Hauptstaender, fuer den Tuev-Termin; selbst ein Gespann muss diesen vorweisen:-(

Have A Nice Day
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Da muss ich Dir nun leider widersprechen, mein Gespann hat definitiv keinen Ständer aber dafür Tüv...tschuldigung: HU denn ich war bei der DEKRA. Die Jungs habe ja schon öfters Sinnhaftigkeitsprobleme, aber soweit geht´s dann doch nicht: Gepann braucht keinen Ständer (Ausnahme wahlweise Betrieb oder Schwenkergepann - sprich alles was umfallen kann) - Solo Maschine braucht aber definitiv einen Ständer... hieße hier statt Buchse vielleicht eine stärkere / zusätzliche Feder / viel Fett / Teflonband-Buchse???
Grüßle aus dem Schwabenland
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Re: Seitenständer

Beitragvon Torsten » Di Jan 17, 2012 19:36

Da muss ich Dir nun leider widersprechen, mein Gespann hat definitiv keinen Ständer aber dafür Tüv
Die Frage war nicht ob ein Gespann unbedingt einen Staender benoetigt, sondern ob einer vorgeschrieben ist; und das ist der Fall.
Was man daraus macht, und ob einen Tuever dieses interessiert ist dann widerum etwas anderes.

An meinem Gespann ist der Hauptstaender sinnlos, bei 345 Kg:-) Dann lieber den Krad-Heber.

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Re: Seitenständer

Beitragvon zottel » Mi Jan 18, 2012 13:07

- ein Seitenständer und/oder ein Hauptständer muss vorhanden sein
Auf einem Bierkasten kann sie stehen.

- ein Losfahren mit ausgeklapptem Ständer darf nicht möglich sein
geht definitiv nicht.

- der/die Ständer muss/müssen sicher fixiert werden - i.d.R. mittels zweier Federn oder eine Feder in Verb. mit einer Halteklammer oder eine nachgewiesen haltbare Feder (10000 Zyklen)
Ein genormter Spanngurt müßte doch reichen.
Kick the kick pedal to start the engine.
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.


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