Guten Morgen,
auch wenn ich die Marketingmasche und die wohl doch ausgesuchte Zielgruppe nicht so unterstütze, hier noch was von meiner Seite.
Denkt auf jeden fall an die rechtzeitige Gelbfieberimpfung. Europäer werden im Gegensatz zu eurem Reisezielland nicht standardmäßig gegen Gelbfieber geimpft.
Es beginnt bald die Regenzeit und dann gibt es wieder Moskitos.
Eine reguläre Malaria kann man an jeder Ecke behandeln lassen, aber bei Gelbfieber muß man ins Krankanhaus und wenn man sich nicht schont, wird aus dem Gelbfieber eine Gelbsucht. Ohne multiple Staatsbürgerschaft könnt ihr nicht so lange im Krankenhaus bleiben, wie das Visum ausläuft. Und die Deutschen (Stichwort Rücktransport) sind mit der Behandlung von Tropenkrankheiten nicht wirklich "auf dem Stand". Die im Jahre 2000 an Lassafieber in Deutschland verstorbene Studentin hätte sich gescheiter Geld schicken lassen für einen Krankenhausaufenthalt. Aber so haben es die Deutschen Ärzte halt verpfuscht.
Bei meiner eigenen Malaria trop. haben süddeutsche Ärzte drei Wochen lang behauptet, es sei eine schwere Grippe. Erst eine kasachische Ärztin hat die von mir geforderten Blutuntersuchungen durchgesetzt. (Kostenübernahme bei Kassenpatienten

)
Jetzt bin ich auf dem linken Ohr fast taub, aber die Malaria kam auch erst in Deutschland und ging insgesamt zweieinhalb Monate. Da waren andere weniger starke Leute schon verstorben.
Schaut also auf eine RECHTZEITIGE Impfung (die müßt ihr aber selbst bezahlen)
Zum Thema Gesamtkosten noch etwas von der halblegal bis legitimen Seite:
Es ist unter Umständen möglich, die entstandenen Kosten steuerlich geltend zu machen.
Hier insbesondere die Punkte "Werbungskosten in einem ausgeübten Beruf" ODER Weiterbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf.
Oder Nebengewerbe
Wenn ein Fahrer also als Nebentätigkeit (bei regulärer einkommenssteuerpfichtiger Tätigkeit oder bei Freiberuflern) eine freiberufliche und somit aushandelbar entgeltlose freie Mitarbeit als beispielsweise Testfahrer macht, entstehen mit Ausübung dieser Testfahrt/Werbefahrt oder wie auch immer, Kosten, die durch den freien Mitarbeiter vorzulegen sind und die z.B. erst durch eigene Marketingtätigkeit wieder entgeltwert dem Testfahrer zurückfließen. (z.B. ein Reisebericht oder ein Diavortrag). Wenn nun der angestrebte geldliche Erfolg ausbleibt, entsteht ein Kostenbetrag, der im Rahmen der Einkommenssteuer in Ansatz gebracht werden kann.
Dieser Betrag enthält sowohl die fixen Kosten als auch einen recht hohen Verpflegungssatz sowie alle Vorsorgekosten.
Ihr müßt nur ein entsprechendes Gewerbe anmelden oder einen entsprechenden Mitarbeitervertrag aushandeln. Erst nach etwa zwei Jahren fragt das Finanzamt dann nach einem nachhaltig positiven Geschäftsergebnis
Außerdem braucht ihr einen Steuerberater, der den Unterschied von legal und legitim kennt.
Bitte auf keinen Fall zwecks Informationsfindung zum Finanzamt gehen. Das meine ich mit "Wenn auch nicht legal, so doch legitim."
Wenn euer Sponsor seine Steuerangelegenheiten von einem großen Wirtschaftinstitut machen läßt, sollen die sich drum kümmern, da diese Verträge zumeist pauschaliert in Rechnung gestellt werden und außerdem kennen sich diese hochrangigen Fachjongleure auch in den Niederungen der Erbsendreherei aus.
Ich hab sowas ähnliches schon anno 99 gedreht. Ich war ja nicht immer Bauarbeiter
Gruß T.C.