Hallo,
ich will das Heck meiner XT umbauen:
- Blinker vorverlegen
- kleines Enduro-Rücklicht
- Spritzschutz ?
(So wurde sie nach dem was ich bisher weiß in Frankreich verkauft und so gefällt sie mir deutlich besser).
Bei Kedo habe ich bereits ein kleines Enduro-RüLi und Blinker-Halterungen für den Rahmen bekommen.
Auch eine Spritzschutz und Halterung für das Nummernschild kriege ich irgendwie hin.
Aber:
Hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrung mit der Zulassung?
(ich brauche für die alte Dame vermutlich ein Vollgutachten)
Weiß jemand wie "kurz" der Spritzschutz sein darf?
Danke schon mal und viele Grüße
Bernd
Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)
- BerndXT
- Wenigposter
- Beiträge: 4
- Registriert: Di Mär 13, 2012 9:13
- Wohnort: Friedrichshafen
- YAMAHARDY
- Fleißiger Forums-Guru
- Beiträge: 2857
- Registriert: Mi Jun 28, 2006 13:08
- Wohnort: Berlin
Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)
Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden " bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt. Ein Rückstrahler muß generell vorhanden sein, erlaubt ist rund oder eckig " Hauptsache mit Prüfzeichen.Er darf mit seiner Oberkante (bei Motorrädern mit Erstzulassung vor dem 1.1.1987 zählt die Unterkante) nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden liegen.
Im Zuge der europaweiten Angleichung der Vorschriften für die Erteilung einer Betriebserlaubnis gilt seit dem 17. Juni 1999 die EWG-Richtlinie 92/61/EWG, die keine Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Hinterradabdeckungen an Motorrädern enthält. Näheres dazu ist dem Auszug aus dem Paragraph 36a der StVZO vom Oktober 1998 zu entnehmen
Gruß Hardy
Im Zuge der europaweiten Angleichung der Vorschriften für die Erteilung einer Betriebserlaubnis gilt seit dem 17. Juni 1999 die EWG-Richtlinie 92/61/EWG, die keine Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Hinterradabdeckungen an Motorrädern enthält. Näheres dazu ist dem Auszug aus dem Paragraph 36a der StVZO vom Oktober 1998 zu entnehmen
Gruß Hardy
„Eine Garage ohne XT 500 ist nur ein ödes, leeres Loch!“



- Yochen
- Fleißiger Poster
- Beiträge: 324
- Registriert: Mo Apr 05, 2010 8:38
- Wohnort: Dingen
Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)
Und die "Vollabnahme" gibt es auch nicht mehr. Fahrzeuge, die in D zugelassen und dann lange abgemeldet waren, müssen nur noch eine ganz normale TÜV-Prüfung überstehen. Hab ich schon 2x durchgezogen, meine DT3 war 23 Jahre nicht zugelassen, meine XT 11 Jahre.
Gruß
Jochen
Lass die Finger von Maschinen, die Du selbst nicht kannst bedienen!
Jochen
Lass die Finger von Maschinen, die Du selbst nicht kannst bedienen!
-
- Wenigposter
- Beiträge: 18
- Registriert: Sa Mär 19, 2011 17:02
Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)
Wegen einem anderen Rücklicht und vorverlegter Blinker brauch man doch nicht zum TÜV.
(oder hab ich hier was falsch verstanden?)
Gruß Martin
(oder hab ich hier was falsch verstanden?)
Gruß Martin
- Yochen
- Fleißiger Poster
- Beiträge: 324
- Registriert: Mo Apr 05, 2010 8:38
- Wohnort: Dingen
Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)
Wegen einem anderen Rücklicht und vorverlegter Blinker brauch man doch nicht zum TÜV.
(oder hab ich hier was falsch verstanden?)
Gruß Martin
Seh ich auch so, die vorverlegten Blinker interessieren keinen Prüfer, und solange das Rücklicht die Prüfzeichen hat, kann da auch nichts zu bemängeln sein.
Gruß
Jochen
Lass die Finger von Maschinen, die Du selbst nicht kannst bedienen!
Jochen
Lass die Finger von Maschinen, die Du selbst nicht kannst bedienen!
- Kolli
- Fleißiger Poster
- Beiträge: 199
- Registriert: Do Mai 26, 2011 6:58
- Wohnort: Künzell
Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)
So nicht ganz richtig. Die Frist bevor eine Abnahme nach $21 fälligUnd die "Vollabnahme" gibt es auch nicht mehr. Fahrzeuge, die in D zugelassen und dann lange abgemeldet waren, müssen nur noch eine ganz normale TÜV-Prüfung überstehen. Hab ich schon 2x durchgezogen, meine DT3 war 23 Jahre nicht zugelassen, meine XT 11 Jahre.
ist hat sich nur von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert.
Die Abnahme gibt es sehr wohl noch.
Grüße
Markus
Geht nicht, gibt es nicht.
-
- Wenigposter
- Beiträge: 18
- Registriert: Sa Mär 19, 2011 17:02
Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)
Mag sein, daß das theorethisch noch irgendwo so geschrieben steht. Fakt ist aber daß sowohl TÜV als auch GTÜ keine Vollabnahme bei Wiederzulassung mehr vornehmen, egal wie lange das Fahrzeug abgemeldet war. Zumindest war das die Antwort auf meine telefonische Anfrage bei beiden Vereinen vor der Wiederzulassung meiner 12 Jahre pausierenden XT vor einem Jahr.
Die anschließend Abnahme beim GTÜ war ein Kinderspiel. Fahrgestellnr. kontrolliert, Lichtkontrolle, und ein einminütiger Fahrtest mit Bremsentest.Kurz mit dem Schraubenzieher über die Speichen geklimpert, das wars. Keine Blinkerprüfung, kein Bremslichttest, (ist ja auch nicht vorgeschrieben, bei dem Bauj.). Auf die Reifen wurde gar nicht eingegangen, Spiegel hatte ich komplett vergessen zu montieren.
Kann den Verein nur empfehlen. Zumindest diese Prüfstelle.
Gruß Martin
Die anschließend Abnahme beim GTÜ war ein Kinderspiel. Fahrgestellnr. kontrolliert, Lichtkontrolle, und ein einminütiger Fahrtest mit Bremsentest.Kurz mit dem Schraubenzieher über die Speichen geklimpert, das wars. Keine Blinkerprüfung, kein Bremslichttest, (ist ja auch nicht vorgeschrieben, bei dem Bauj.). Auf die Reifen wurde gar nicht eingegangen, Spiegel hatte ich komplett vergessen zu montieren.
Kann den Verein nur empfehlen. Zumindest diese Prüfstelle.
Gruß Martin
- Yaron
- Fleißiger Poster
- Beiträge: 404
- Registriert: Mi Jul 21, 2010 23:59
- Wohnort: Marsberg
Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)
Bist du dir da sicher? Der Zeitraum hat sich in den letzten 10 Jahren gefühlte 27 mal geändert, was es nicht ganz so einfach macht.So nicht ganz richtig. Die Frist bevor eine Abnahme nach $21 fälligUnd die "Vollabnahme" gibt es auch nicht mehr. Fahrzeuge, die in D zugelassen und dann lange abgemeldet waren, müssen nur noch eine ganz normale TÜV-Prüfung überstehen. Hab ich schon 2x durchgezogen, meine DT3 war 23 Jahre nicht zugelassen, meine XT 11 Jahre.
ist hat sich nur von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert.
Die Abnahme gibt es sehr wohl noch.
Grüße
Markus


Gruß
Christian
! Treten oder getreten werden, mehr gibts nicht !
! Ohne Rücklicht auf Verluste !
12V Power! Schon vom Werk aus...
! Ohne Rücklicht auf Verluste !
12V Power! Schon vom Werk aus...

- Kolli
- Fleißiger Poster
- Beiträge: 199
- Registriert: Do Mai 26, 2011 6:58
- Wohnort: Künzell
Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)
Hallo Christian,Bist du dir da sicher? Der Zeitraum hat sich in den letzten 10 Jahren gefühlte 27 mal geändert, was es nicht ganz so einfach macht.So nicht ganz richtig. Die Frist bevor eine Abnahme nach $21 fälligUnd die "Vollabnahme" gibt es auch nicht mehr. Fahrzeuge, die in D zugelassen und dann lange abgemeldet waren, müssen nur noch eine ganz normale TÜV-Prüfung überstehen. Hab ich schon 2x durchgezogen, meine DT3 war 23 Jahre nicht zugelassen, meine XT 11 Jahre.
ist hat sich nur von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert.
Die Abnahme gibt es sehr wohl noch.
Grüße
MarkusDer TÜV bzw. die Zulassungsstelle hat ca. Mitte letzten Jahres noch behauptet, dass eine Vollabnahme nicht mehr nötig ist. Somit würde also wieder der normale TÜV reichen, siehe Beitrag mqp.
Gruß
Christian
bin mir da schon sicher, sonst würde ich das nicht verbreiten.
Hab das geltende Recht mal als PDF angehängt.
Die Befugnisse der jeweiligen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ usw. )
sind allerdings wieder Landesrecht.
So darf z.B in Hessen nur der TÜV den 21er durchführen, in Thüringen
hingegen der DEKRA.
Grüße
Markus
- Dateianhänge
-
- fzv.pdf
- (73.24 KiB) 68-mal heruntergeladen
Geht nicht, gibt es nicht.
- Mr. Polish
- 5000+ Club
- Beiträge: 5782
- Registriert: Mo Jun 02, 2003 15:57
- Wohnort: Grenzach
Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)
Moin,
ich zitiere mal aus dem pdf:
"Vielmehr können diese Fahrzeuge max. 7 Jahre lang (so lange bleiben diese beim KBA gespeichert) wieder ohne Neuabnahme zugelassen werden."
Das heisst für mich, dass nach 7 Jahren eine Abnahme (nach §21) zu erfolgen hat.
Gruss, Fabi
ich zitiere mal aus dem pdf:
"Vielmehr können diese Fahrzeuge max. 7 Jahre lang (so lange bleiben diese beim KBA gespeichert) wieder ohne Neuabnahme zugelassen werden."
Das heisst für mich, dass nach 7 Jahren eine Abnahme (nach §21) zu erfolgen hat.
Gruss, Fabi
Es ist nicht alles Gold was glänzt;-)
-
- Wenigposter
- Beiträge: 18
- Registriert: Sa Mär 19, 2011 17:02
Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)
Fazit aus dem Gesetzestext: Neuabnahme = normale HU. Vollabnahme ist abgeschafft.
Daß Fahrzeuge nach 7 Jahren nicht mehr beim KBA gespeichert sind ( war bei mir übrigens auch der Fall, allerdings kein Problem) bedeutet lediglich, daß die Daten halt nicht mehr gespeichert sind, und mit Hilfe des Fahrzeugbriefes per Hand neu eingegeben werden müssen.
Gruß Martin
Daß Fahrzeuge nach 7 Jahren nicht mehr beim KBA gespeichert sind ( war bei mir übrigens auch der Fall, allerdings kein Problem) bedeutet lediglich, daß die Daten halt nicht mehr gespeichert sind, und mit Hilfe des Fahrzeugbriefes per Hand neu eingegeben werden müssen.
Gruß Martin
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste