Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)

In diesem Forum geht es um das Umbauen der XT (Gabel, Bremse, Tank, Sitzbank, ...)
Benutzeravatar
BerndXT
Wenigposter
Wenigposter
Beiträge: 4
Registriert: Di Mär 13, 2012 9:13
Wohnort: Friedrichshafen

Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)

Beitragvon BerndXT » Di Mär 13, 2012 10:03

Hallo,

ich will das Heck meiner XT umbauen:
- Blinker vorverlegen
- kleines Enduro-Rücklicht
- Spritzschutz ?
(So wurde sie nach dem was ich bisher weiß in Frankreich verkauft und so gefällt sie mir deutlich besser).
Bei Kedo habe ich bereits ein kleines Enduro-RüLi und Blinker-Halterungen für den Rahmen bekommen.
Auch eine Spritzschutz und Halterung für das Nummernschild kriege ich irgendwie hin.
Aber:
Hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrung mit der Zulassung?
(ich brauche für die alte Dame vermutlich ein Vollgutachten)
Weiß jemand wie "kurz" der Spritzschutz sein darf?

Danke schon mal und viele Grüße
Bernd
Bernd

Benutzeravatar
YAMAHARDY
Fleißiger Forums-Guru
Fleißiger Forums-Guru
Beiträge: 2857
Registriert: Mi Jun 28, 2006 13:08
Wohnort: Berlin

Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)

Beitragvon YAMAHARDY » Di Mär 13, 2012 10:27

Die vorgeschriebenen Maße von Radabdeckungen sind im Paragraphen 36a der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) geregelt. Danach muß das hintere Schutzblech bei Motorrädern die obere Hälfte des Rads abdecken und darf höchstens 150 Millimeter oberhalb der waagrechten Radmittelebene enden " bei unbelastetem, frei stehendem Motorrad, wohlgemerkt. Ein Rückstrahler muß generell vorhanden sein, erlaubt ist rund oder eckig " Hauptsache mit Prüfzeichen.Er darf mit seiner Oberkante (bei Motorrädern mit Erstzulassung vor dem 1.1.1987 zählt die Unterkante) nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden liegen.





Im Zuge der europaweiten Angleichung der Vorschriften für die Erteilung einer Betriebserlaubnis gilt seit dem 17. Juni 1999 die EWG-Richtlinie 92/61/EWG, die keine Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Hinterradabdeckungen an Motorrädern enthält. Näheres dazu ist dem Auszug aus dem Paragraph 36a der StVZO vom Oktober 1998 zu entnehmen


Gruß Hardy
„Eine Garage ohne XT 500 ist nur ein ödes, leeres Loch!“ :roll: :rolleyes:

Benutzeravatar
Yochen
Fleißiger Poster
Fleißiger Poster
Beiträge: 324
Registriert: Mo Apr 05, 2010 8:38
Wohnort: Dingen

Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)

Beitragvon Yochen » Di Mär 13, 2012 16:05

Und die "Vollabnahme" gibt es auch nicht mehr. Fahrzeuge, die in D zugelassen und dann lange abgemeldet waren, müssen nur noch eine ganz normale TÜV-Prüfung überstehen. Hab ich schon 2x durchgezogen, meine DT3 war 23 Jahre nicht zugelassen, meine XT 11 Jahre.
Gruß
Jochen

Lass die Finger von Maschinen, die Du selbst nicht kannst bedienen!

mqp
Wenigposter
Wenigposter
Beiträge: 18
Registriert: Sa Mär 19, 2011 17:02

Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)

Beitragvon mqp » Di Mär 13, 2012 17:39

Wegen einem anderen Rücklicht und vorverlegter Blinker brauch man doch nicht zum TÜV.
(oder hab ich hier was falsch verstanden?)

Gruß Martin

Benutzeravatar
Yochen
Fleißiger Poster
Fleißiger Poster
Beiträge: 324
Registriert: Mo Apr 05, 2010 8:38
Wohnort: Dingen

Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)

Beitragvon Yochen » Di Mär 13, 2012 19:38

Wegen einem anderen Rücklicht und vorverlegter Blinker brauch man doch nicht zum TÜV.
(oder hab ich hier was falsch verstanden?)

Gruß Martin

Seh ich auch so, die vorverlegten Blinker interessieren keinen Prüfer, und solange das Rücklicht die Prüfzeichen hat, kann da auch nichts zu bemängeln sein.
Gruß
Jochen

Lass die Finger von Maschinen, die Du selbst nicht kannst bedienen!

Benutzeravatar
Kolli
Fleißiger Poster
Fleißiger Poster
Beiträge: 199
Registriert: Do Mai 26, 2011 6:58
Wohnort: Künzell

Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)

Beitragvon Kolli » Mi Mär 14, 2012 9:20

Und die "Vollabnahme" gibt es auch nicht mehr. Fahrzeuge, die in D zugelassen und dann lange abgemeldet waren, müssen nur noch eine ganz normale TÜV-Prüfung überstehen. Hab ich schon 2x durchgezogen, meine DT3 war 23 Jahre nicht zugelassen, meine XT 11 Jahre.
So nicht ganz richtig. Die Frist bevor eine Abnahme nach $21 fällig
ist hat sich nur von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert.
Die Abnahme gibt es sehr wohl noch.

Grüße
Markus
Geht nicht, gibt es nicht.

mqp
Wenigposter
Wenigposter
Beiträge: 18
Registriert: Sa Mär 19, 2011 17:02

Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)

Beitragvon mqp » Mi Mär 14, 2012 10:00

Mag sein, daß das theorethisch noch irgendwo so geschrieben steht. Fakt ist aber daß sowohl TÜV als auch GTÜ keine Vollabnahme bei Wiederzulassung mehr vornehmen, egal wie lange das Fahrzeug abgemeldet war. Zumindest war das die Antwort auf meine telefonische Anfrage bei beiden Vereinen vor der Wiederzulassung meiner 12 Jahre pausierenden XT vor einem Jahr.
Die anschließend Abnahme beim GTÜ war ein Kinderspiel. Fahrgestellnr. kontrolliert, Lichtkontrolle, und ein einminütiger Fahrtest mit Bremsentest.Kurz mit dem Schraubenzieher über die Speichen geklimpert, das wars. Keine Blinkerprüfung, kein Bremslichttest, (ist ja auch nicht vorgeschrieben, bei dem Bauj.). Auf die Reifen wurde gar nicht eingegangen, Spiegel hatte ich komplett vergessen zu montieren.
Kann den Verein nur empfehlen. Zumindest diese Prüfstelle.

Gruß Martin

Benutzeravatar
Yaron
Fleißiger Poster
Fleißiger Poster
Beiträge: 404
Registriert: Mi Jul 21, 2010 23:59
Wohnort: Marsberg

Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)

Beitragvon Yaron » Mi Mär 14, 2012 15:16

Und die "Vollabnahme" gibt es auch nicht mehr. Fahrzeuge, die in D zugelassen und dann lange abgemeldet waren, müssen nur noch eine ganz normale TÜV-Prüfung überstehen. Hab ich schon 2x durchgezogen, meine DT3 war 23 Jahre nicht zugelassen, meine XT 11 Jahre.
So nicht ganz richtig. Die Frist bevor eine Abnahme nach $21 fällig
ist hat sich nur von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert.
Die Abnahme gibt es sehr wohl noch.

Grüße
Markus
Bist du dir da sicher? Der Zeitraum hat sich in den letzten 10 Jahren gefühlte 27 mal geändert, was es nicht ganz so einfach macht. :D Der TÜV bzw. die Zulassungsstelle hat ca. Mitte letzten Jahres noch behauptet, dass eine Vollabnahme nicht mehr nötig ist. Somit würde also wieder der normale TÜV reichen, siehe Beitrag mqp. ;-)

Gruß
Christian
! Treten oder getreten werden, mehr gibts nicht !

! Ohne Rücklicht auf Verluste !

12V Power! Schon vom Werk aus... :-D

Benutzeravatar
Kolli
Fleißiger Poster
Fleißiger Poster
Beiträge: 199
Registriert: Do Mai 26, 2011 6:58
Wohnort: Künzell

Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)

Beitragvon Kolli » Do Mär 15, 2012 6:49

Und die "Vollabnahme" gibt es auch nicht mehr. Fahrzeuge, die in D zugelassen und dann lange abgemeldet waren, müssen nur noch eine ganz normale TÜV-Prüfung überstehen. Hab ich schon 2x durchgezogen, meine DT3 war 23 Jahre nicht zugelassen, meine XT 11 Jahre.
So nicht ganz richtig. Die Frist bevor eine Abnahme nach $21 fällig
ist hat sich nur von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert.
Die Abnahme gibt es sehr wohl noch.

Grüße
Markus
Bist du dir da sicher? Der Zeitraum hat sich in den letzten 10 Jahren gefühlte 27 mal geändert, was es nicht ganz so einfach macht. :D Der TÜV bzw. die Zulassungsstelle hat ca. Mitte letzten Jahres noch behauptet, dass eine Vollabnahme nicht mehr nötig ist. Somit würde also wieder der normale TÜV reichen, siehe Beitrag mqp. ;-)

Gruß
Christian
Hallo Christian,

bin mir da schon sicher, sonst würde ich das nicht verbreiten.
Hab das geltende Recht mal als PDF angehängt.

Die Befugnisse der jeweiligen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ usw. )
sind allerdings wieder Landesrecht.
So darf z.B in Hessen nur der TÜV den 21er durchführen, in Thüringen
hingegen der DEKRA.

Grüße
Markus
Dateianhänge
fzv.pdf
(73.24 KiB) 68-mal heruntergeladen
Geht nicht, gibt es nicht.

Benutzeravatar
Mr. Polish
5000+ Club
5000+ Club
Beiträge: 5782
Registriert: Mo Jun 02, 2003 15:57
Wohnort: Grenzach

Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)

Beitragvon Mr. Polish » Do Mär 15, 2012 9:01

Moin,

ich zitiere mal aus dem pdf:
"Vielmehr können diese Fahrzeuge max. 7 Jahre lang (so lange bleiben diese beim KBA gespeichert) wieder ohne Neuabnahme zugelassen werden."
Das heisst für mich, dass nach 7 Jahren eine Abnahme (nach §21) zu erfolgen hat.

Gruss, Fabi
Es ist nicht alles Gold was glänzt;-)

mqp
Wenigposter
Wenigposter
Beiträge: 18
Registriert: Sa Mär 19, 2011 17:02

Re: Zulassung für Heckumbau (Licht + Blinker + Spritzschutz)

Beitragvon mqp » Do Mär 15, 2012 17:24

Fazit aus dem Gesetzestext: Neuabnahme = normale HU. Vollabnahme ist abgeschafft.
Daß Fahrzeuge nach 7 Jahren nicht mehr beim KBA gespeichert sind ( war bei mir übrigens auch der Fall, allerdings kein Problem) bedeutet lediglich, daß die Daten halt nicht mehr gespeichert sind, und mit Hilfe des Fahrzeugbriefes per Hand neu eingegeben werden müssen.

Gruß Martin


Zurück zu „Umbau“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste