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Lenkerendenblinker....
Verfasst: Mo Aug 21, 2006 9:17
von Marc
Moin,
darf ich eigentlich auch die Blinker hinten abmontieren,wenn ich Lenkerendenblinker habe? Im Moment habe ich sie noch....aber vielleicht sieht die kleine ohne ja besser aus....
Gruss, der Marc!
Verfasst: Mo Aug 21, 2006 9:21
von healer
Das ist nur eine Frage der Eintragung.
Gängige Praxis heute ist, dass die Dinger nur noch mit hinteren Blinkern eingetragen werden.
Gruss vom
healer
Marc
Verfasst: Mo Aug 21, 2006 9:58
von Marc
Ja, da habe ich eben schon per Suche einige Beiträge gefunden....das muss ich wohl mal schauen, ob ich nicht einen netten Tüv-Prüfer finden....DANKE!
"erst im Forum SUCHEN dann FRAGEN"!!!!!! Marc
das baujahr ist der schlüssel
Verfasst: Di Aug 29, 2006 10:34
von sans-flute
ich glaub' bis`'82 oder so reichen die ochsenauge alleine. mir wollte neulich 'n prüfer erzählen dass dieses nicht so wäre, auf meinen widerspruch druckte er mir die bestimmungen aus, welche ich (im gegensatz zu ihm genau las. da stand's dann drin. hab' den schriebs dummerweise beim rückenprotektor in der moppedjacke, welche ich erst in zwei wochen wieder zu gesicht bekommen werde. kannst du aber bei tüv, dekra etc. erfragen.
Verfasst: Di Aug 29, 2006 12:46
von Stefan Kneller
Lenkerendenblinker OHNE hintere Fahrtrichtungsanzeiger werden nur bei Fahrzeugen mit EZ vor dem 1.1.87 eingetragen (Quelle TüV Köln)
Verfasst: Mo Sep 04, 2006 21:55
von marc007
richtig ist: vor ez 1.1.84
steht zumindest so in den gängigen zubehörteilen katalogen
gruß
marc
Verfasst: Di Sep 05, 2006 7:31
von zottel
Lenkerendenblinker OHNE hintere Fahrtrichtungsanzeiger werden nur bei Fahrzeugen mit EZ vor dem 1.1.87 eingetragen (Quelle TüV Köln)
richtig ist: vor ez 1.1.84
steht zumindest so in den gängigen zubehörteilen katalogen
gruß
marc
Kollegen das sind 3 Jahre Unterschied.
Verfasst: Di Sep 05, 2006 8:06
von Gast
ja, bis ende 83 darfst du ja auch noch ein gelbes bremslicht haben.
steht aber auch im kedo katalog.
gruß
marc
Verfasst: Di Sep 05, 2006 12:45
von deichkind
Sprichst Du über Ochsenaugen oder Kellermänner? Lenkerendenblinker ist nicht gleich Lenkerendenblinker. Im Gegensatz zu O-Augen sind die (ultrahübschen, mandeläugigen & so gaa nich billigen) Kellermänner generell nur als Ersatz für vordere Blinkis zugelassen.
Gruß
*deichkind*
Verfasst: Di Sep 05, 2006 21:08
von marc007
kellermänner haben ein e-zeichen und sind nur für vorne geprüft. deswegen geht das nicht. ich meine die ochsenaugen, speziell die alten von hella.
gruß
marc
Verfasst: Do Sep 14, 2006 18:11
von Ole
ich hab die ochsenaugen bei meiner 86 ohne probleme ohne hintere blinker eingetragen bekommen. hängt auch von der lenkerbreite ab!
ole
Verfasst: Mi Sep 20, 2006 2:33
von Merry
Wie breit muß denn der Lenker sein, damit der TÜV-Onkel die Ochsenaugen auch brav einträgt? Ich hab vor, mir nen Alu-Lenker ohne Mittelstrebe ranzubasteln - Breite 760 mm.
Verfasst: Mi Sep 20, 2006 19:56
von Matze
Moin,
es gibt wohl keine definierte Vorschrift, als Anhaltsmaß werden
gerne 84 cm Lenkerbreite genannt.
Und ab BJ gehts halt nur mit Blinker hinten, da sonst ein Sichtwinkel
von 30° nach hinten nicht gegeben ist.
Bis gleich
Matze