Lenkerendenblinker....

In diesem Forum soll es um die Reparatur unserer XT gehen
Marc
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Lenkerendenblinker....

Beitragvon Marc » Mo Aug 21, 2006 9:17

Moin,

darf ich eigentlich auch die Blinker hinten abmontieren,wenn ich Lenkerendenblinker habe? Im Moment habe ich sie noch....aber vielleicht sieht die kleine ohne ja besser aus.... :)

Gruss, der Marc!

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healer
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Beitragvon healer » Mo Aug 21, 2006 9:21

Das ist nur eine Frage der Eintragung.
Gängige Praxis heute ist, dass die Dinger nur noch mit hinteren Blinkern eingetragen werden.
Gruss vom
healer
yellow rulez


und das mache ich auch manchmal

Marc
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Marc

Beitragvon Marc » Mo Aug 21, 2006 9:58

Ja, da habe ich eben schon per Suche einige Beiträge gefunden....das muss ich wohl mal schauen, ob ich nicht einen netten Tüv-Prüfer finden....DANKE!

"erst im Forum SUCHEN dann FRAGEN"!!!!!! Marc

sans-flute

das baujahr ist der schlüssel

Beitragvon sans-flute » Di Aug 29, 2006 10:34

ich glaub' bis`'82 oder so reichen die ochsenauge alleine. mir wollte neulich 'n prüfer erzählen dass dieses nicht so wäre, auf meinen widerspruch druckte er mir die bestimmungen aus, welche ich (im gegensatz zu ihm genau las. da stand's dann drin. hab' den schriebs dummerweise beim rückenprotektor in der moppedjacke, welche ich erst in zwei wochen wieder zu gesicht bekommen werde. kannst du aber bei tüv, dekra etc. erfragen.

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Beitragvon Stefan Kneller » Di Aug 29, 2006 12:46

Lenkerendenblinker OHNE hintere Fahrtrichtungsanzeiger werden nur bei Fahrzeugen mit EZ vor dem 1.1.87 eingetragen (Quelle TüV Köln)
Stefan Kneller

210910 Km auf Bild Nr. 2

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Beitragvon marc007 » Mo Sep 04, 2006 21:55

richtig ist: vor ez 1.1.84

steht zumindest so in den gängigen zubehörteilen katalogen


gruß
marc

zottel
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Beitragvon zottel » Di Sep 05, 2006 7:31

Lenkerendenblinker OHNE hintere Fahrtrichtungsanzeiger werden nur bei Fahrzeugen mit EZ vor dem 1.1.87 eingetragen (Quelle TüV Köln)
richtig ist: vor ez 1.1.84

steht zumindest so in den gängigen zubehörteilen katalogen

gruß
marc
Kollegen das sind 3 Jahre Unterschied.
Kick the kick pedal to start the engine.
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.

Gast

Beitragvon Gast » Di Sep 05, 2006 8:06

ja, bis ende 83 darfst du ja auch noch ein gelbes bremslicht haben.
steht aber auch im kedo katalog.


gruß
marc

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Beitragvon deichkind » Di Sep 05, 2006 12:45

Sprichst Du über Ochsenaugen oder Kellermänner? Lenkerendenblinker ist nicht gleich Lenkerendenblinker. Im Gegensatz zu O-Augen sind die (ultrahübschen, mandeläugigen & so gaa nich billigen) Kellermänner generell nur als Ersatz für vordere Blinkis zugelassen.

Gruß
*deichkind*

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Beitragvon marc007 » Di Sep 05, 2006 21:08

kellermänner haben ein e-zeichen und sind nur für vorne geprüft. deswegen geht das nicht. ich meine die ochsenaugen, speziell die alten von hella.

gruß
marc

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Beitragvon Ole » Do Sep 14, 2006 18:11

ich hab die ochsenaugen bei meiner 86 ohne probleme ohne hintere blinker eingetragen bekommen. hängt auch von der lenkerbreite ab!

ole
ich kann machen was ich will - sie fährt und fährt und fährt.....

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Beitragvon Merry » Mi Sep 20, 2006 2:33

Wie breit muß denn der Lenker sein, damit der TÜV-Onkel die Ochsenaugen auch brav einträgt? Ich hab vor, mir nen Alu-Lenker ohne Mittelstrebe ranzubasteln - Breite 760 mm.
Gruß, Merry

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Beitragvon Matze » Mi Sep 20, 2006 19:56

Moin,

es gibt wohl keine definierte Vorschrift, als Anhaltsmaß werden
gerne 84 cm Lenkerbreite genannt.
Und ab BJ gehts halt nur mit Blinker hinten, da sonst ein Sichtwinkel
von 30° nach hinten nicht gegeben ist.

Bis gleich

Matze


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