Nichts für ungut, bitte nicht falsch verstehen, aber jetzt wirds nochmal kleinlich:
Festzuhalten ist:
Camperwolfs Vater hat seine XT im Jahre 1984 gekauft. Diese Maschine ist eine derjenigen 989, die in diesem Jahr von Yamaha VERKAUFT wurde. Soweit richtig?
Im Jahre 1984 wurde diese Maschine dann auch ERSTMALIG zugelassen, das ERSTZULASSUNGSDATUM ist also auch 1984, und Camperwolfs Dad ist Erstbesitzer. Immer noch richtig?
Die Verkaufszahl (Stückzahl 989) stammt von YAMAHA.
Zulassungsdaten kämen vom KBA.
Laut Rahmendaten (Fahrgestellnummern) wurden aber 1982, 1984 und 1985 keine XT500 GEBAUT.
Jetzt eine kleine Kausalkette:
Entweder hat Camperwolf eine XT, die 1981 bzw. 1983 gebaut und im Jahre 1984 erstmalig zugelassen wurde, hat also eine Maschine, bei der zwischen Baujahr und Erstzulassung 1 oder 3 Jahre liegen, oder die Daten in der Fahrgestellnummerntabelle stimmen nicht.
Habe ich da einen Denkfehler drin?
Wenn die Daten der Fahrgestellnummern zu Baujahren NICHT stimmen dann sollte sie korrigiert werden.
Um die Frage aber nochmals zu stellen:
Wie ermittle ich das BAUJAHR, NICHT DAS ERSTZULASSUNGSDATUM meiner XT????? Ersatzteilbestellungen orientieren sich ja auch ggf. am Baujahr und nicht am Zulassungsdatum.
Trotzdem Danke an alle für die kompetente Hilfe bzgl. des Ölwannenteilproblems.
Und @Camperwolf: Wir verstehen uns trotzdem, nicht wahr?
