Also:
Weil immer wieder Leute von unwissenden Damen in der Zulassungsstelle zur Bezahlung eines teuren Kurzzeitkennzeichens genötigt werden, hänge ich den günstigeren gesetzlich geregelten Ablauf mal an die Glocke und bimmle laut.....
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Abschnitt 2 Zulassungsverfahren
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Regards
Rei97
Kennzeichen für die Fahrt zum TÜV
- rei97
- Fleißiger Forums-Guru
- Beiträge: 4085
- Registriert: So Jul 13, 2003 20:14
- Wohnort: Denkendorf
- Torsten
- XT-Forums-Guru
- Beiträge: 1339
- Registriert: Do Mär 18, 2004 9:50
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Kennzeichen für die Fahrt zum TÜV
Hallo,
Nun waere es interessant einen Passus zu finden wo die Zul.-St. dazu verpflichtet wird.
Have A Nice Day
Torsten
der Knackpunkt ist meist das obriges die Zulassungsstelle nicht macht:-(Also:
...wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat...[/b]
Nun waere es interessant einen Passus zu finden wo die Zul.-St. dazu verpflichtet wird.
Have A Nice Day
Torsten
- rei97
- Fleißiger Forums-Guru
- Beiträge: 4085
- Registriert: So Jul 13, 2003 20:14
- Wohnort: Denkendorf
Re: Kennzeichen für die Fahrt zum TÜV
Also:
es liegt nicht daran, das die Damen es nicht wollen, sondern daran , dass sie diesen Paragraphen nicht kennen. Im Zweifelsfall den Cheffe rufen und ihn auf diese zulässige Regelung hinweisen. In meinem Fall kannte er das schon und die Damen wurden daraufhin kooperativ.
Regards
Rei97
es liegt nicht daran, das die Damen es nicht wollen, sondern daran , dass sie diesen Paragraphen nicht kennen. Im Zweifelsfall den Cheffe rufen und ihn auf diese zulässige Regelung hinweisen. In meinem Fall kannte er das schon und die Damen wurden daraufhin kooperativ.
Regards
Rei97
- toadfoot
- Fleißiger Poster
- Beiträge: 129
- Registriert: Fr Jul 11, 2003 9:09
- Wohnort: Ruhrpott (Herne)
- Kontaktdaten:
Re: Kennzeichen für die Fahrt zum TÜV
Hallo zusammen,
kann das Verfahren so bestätigen.
Auch bei mir ging das nur mit dem Segen des Amtsleiters - den Tipp dazu bekam ich aber von meinem Bearbeiter.
Er erwähnte auch, dass dies nur im Ausnahmefall gemacht werde, weil es öfter passiert sei, dass die Leute dann wochenlang ohne Stempelei herumgurkten.
Ich bin dann mit ungestempeltem Kennzeichen zum TÜV und anschließend wieder zum Verkehrsamt zum Stempeln gefahren.
Ohne Probleme.
kann das Verfahren so bestätigen.
Auch bei mir ging das nur mit dem Segen des Amtsleiters - den Tipp dazu bekam ich aber von meinem Bearbeiter.
Er erwähnte auch, dass dies nur im Ausnahmefall gemacht werde, weil es öfter passiert sei, dass die Leute dann wochenlang ohne Stempelei herumgurkten.
Ich bin dann mit ungestempeltem Kennzeichen zum TÜV und anschließend wieder zum Verkehrsamt zum Stempeln gefahren.
Ohne Probleme.
-
- Fleißiger Forums-Guru
- Beiträge: 3228
- Registriert: Fr Sep 28, 2007 15:41
Re: Kennzeichen für die Fahrt zum TÜV
Die Damen "roulieren" manchmal innerhalb der Abteilungen des Landratsamts
(Na wer hat da denn gerade ein Bild im Kopf?)
Wer z.B. gerade mal so eben ansatzweise ins Lebensmittelrecht geschnuppert hat, darf vielleicht die Woche drauf zur Zulassungsstelle und nächste Jahr vielleicht zur Zahlstelle. Kein Wunder, daß dann oft Diskussionsbedarf mit denjenigen entstehen, welche sich eigentlich "stetig" mit diesem Blödsinn auseinandersetzen müssen
Eigenartig finde ich dann allerdings nur, wenn man zufälligerweise ein paar Wochen später mit dem gleichen Anliegen auf dieselbe Dame trifft , und das Ganze wieder von vorne beginnt. Auch hier kam dann der amtsleitende Schlichter aus dem Hintergrund und entschied erneut für den zahlenden Bürger.
Menschlnde Bürokrater(ie) und ihre Auswüchse eben....
LG
Thomas

(Na wer hat da denn gerade ein Bild im Kopf?)
Wer z.B. gerade mal so eben ansatzweise ins Lebensmittelrecht geschnuppert hat, darf vielleicht die Woche drauf zur Zulassungsstelle und nächste Jahr vielleicht zur Zahlstelle. Kein Wunder, daß dann oft Diskussionsbedarf mit denjenigen entstehen, welche sich eigentlich "stetig" mit diesem Blödsinn auseinandersetzen müssen


Menschlnde Bürokrater(ie) und ihre Auswüchse eben....
LG
Thomas
Thumpie R.I.P
Zurück zu „Dies und das [off topic]“
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste