Moin, moin!
Gestern hat mir der DEKRA-Prüfer die Plakette verweigert, weil ich ein gelbes Bremslicht habe (schon seit mindestens 10 Jahren mit entsprechend vielen Abnahmen immer bei der gleichen DEKRA-Vertretung!!)
Im Internet sind hunderte von Beiträgen zu finden, in denen behauptet wird, dass so etwas bis Baujahr 83 zulässig ist.
Dabei wird immer auf den $ 53 STVZO verwiesen.
Schaue ich mir den aber an, steht da nichts dergleichen.
Kann mir jemand sagen, wo ich einen überzeugenden Beweis für diese Behauptungen finden kann?
Ingo
Keine Plakette wegen gelbem Bremslicht
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Re: Keine Plakette wegen gelbem Bremslicht
Ich habs: §72 StVZO: http://www.strassenverkehrsrecht.net/in ... stimmungen,
dann runterscrollen:
"§ 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts)
An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind
1. Bremsleuchten für gelbes Licht und
2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten des Warnblinklichts das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichts übernimmt,
weiterhin zulässig."
Gruß m
dann runterscrollen:
"§ 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts)
An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind
1. Bremsleuchten für gelbes Licht und
2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten des Warnblinklichts das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichts übernimmt,
weiterhin zulässig."
Gruß m
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Re: Keine Plakette wegen gelbem Bremslicht
Vielen Dank,
genau das habe ich gesucht und nicht gefunden.
Mal sehen, was der Inschenör dazu sagt....
Ingo
genau das habe ich gesucht und nicht gefunden.
Mal sehen, was der Inschenör dazu sagt....
Ingo
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Re: Keine Plakette wegen gelbem Bremslicht
Hallo Ingo,
fuer neue Gesetze bzw. Aenderungen gibt es meist Uebergangsvorschriften, zu finden sind diese im Bundesgesetzblatt; online unter http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl - aber grausig dort gezielt zu suchen.
Have A Nice Day
Torsten
fuer neue Gesetze bzw. Aenderungen gibt es meist Uebergangsvorschriften, zu finden sind diese im Bundesgesetzblatt; online unter http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... eiger_BGBl - aber grausig dort gezielt zu suchen.
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Re: Keine Plakette wegen gelbem Bremslicht
Da wüsste ich wirklich nicht, wie ich das finden sollte.
Gibt es da wirklich keine Suchfunktion?
Hier:
http://www.strassenverkehrsrecht.net/in ... stimmungen
steht es zwar auch; ich weiß nur nicht, ob sich der Ing davon beeindrucken lässt.
Ich habe ihm schon mal eine Mail geschickt.
Ingo
Gibt es da wirklich keine Suchfunktion?
Hier:
http://www.strassenverkehrsrecht.net/in ... stimmungen
steht es zwar auch; ich weiß nur nicht, ob sich der Ing davon beeindrucken lässt.
Ich habe ihm schon mal eine Mail geschickt.
Ingo
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Re: Keine Plakette wegen gelbem Bremslicht
Beschreibe den Vorgang doch auf deiner Web-Seite, wahrscheinlich wird dann ganz schnell eingelenkt; den Link darauf sollteste der Pruefstelle auch zukommen lassen.
Oder mach es Dir einfach und suche einen mit Sachverstand, denn alle Gesetzesaenderungen sollten den Pruefstellen vorliegen...da kann man annehmen das da jemand zu bequem war um nachzuschauen.
Have A Nice Day
Torsten
Oder mach es Dir einfach und suche einen mit Sachverstand, denn alle Gesetzesaenderungen sollten den Pruefstellen vorliegen...da kann man annehmen das da jemand zu bequem war um nachzuschauen.
Have A Nice Day
Torsten
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Re: Keine Plakette wegen gelbem Bremslicht
Nee, lieber nicht. Ich will es mir mit den Jungs nicht verderben, bisher waren die immer sehr verträglich...Beschreibe den Vorgang doch auf deiner Web-Seite, wahrscheinlich wird dann ganz schnell eingelenkt; den Link darauf sollteste der Pruefstelle auch zukommen lassen.
Also irgendwo haben die nachgeschaut, ich weiß ja nicht wo. Sogar zu zweit. Dann kam der eine wieder und sagte: "Da muss S1 draufstehen, dann ist es in Ordnung!"Oder mach es Dir einfach und suche einen mit Sachverstand, denn alle Gesetzesaenderungen sollten den Pruefstellen vorliegen...da kann man annehmen das da jemand zu bequem war um nachzuschauen.
Keine Ahnung, wo er das her hatte. Der hier schon erwähnte Paragraph sagt darüber nichts.
Ingo
- Torsten
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Re: Keine Plakette wegen gelbem Bremslicht
Ich kann demnaechst mal nachschauen welche Pruefnummern auf meinen alten nicht roten Bremslichtern vermerkt sind.Also irgendwo haben die nachgeschaut, ich weiß ja nicht wo. Sogar zu zweit. Dann kam der eine wieder und sagte: "Da muss S1 draufstehen, dann ist es in Ordnung!"
Alternativ gibt es noch Datenbanken wo alle Gesetzesaenderungen ablegt sind, der Zugriff darauf kostet allerdings Geld und das im Abo...haste einen Anwalt in deinem Bekanntenkreis?
Dann sollte noch nach zusaetzlichen Richtlinien gesucht werden, was Handreichungen an die Pruefstellen entspricht.
Have A Nice Day
Torsten
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Re: Keine Plakette wegen gelbem Bremslicht
Ein billiges Rücklicht gekauft, angeschraubt, TÜV, abgeschraubt.
Das Rücklicht kommt in die Kiste mit der Aufschrift „TÜV Zubehör nicht wegschmeißen“ und wird alle zwei Jahre eine halbe Stunde lang benutzt.
Bei mir hat der Herr mal erzählt das meine Rücklichtbirne falsch herum verbaut ist. Wird das Rücklicht benützt um gleichzeitig das Kennzeichen zu beleuchten muß der Glühfaden für das Normallicht unten, der Glühfaden für das Bremslicht oben verbaut sein.
Das Rücklicht kommt in die Kiste mit der Aufschrift „TÜV Zubehör nicht wegschmeißen“ und wird alle zwei Jahre eine halbe Stunde lang benutzt.
Bei mir hat der Herr mal erzählt das meine Rücklichtbirne falsch herum verbaut ist. Wird das Rücklicht benützt um gleichzeitig das Kennzeichen zu beleuchten muß der Glühfaden für das Normallicht unten, der Glühfaden für das Bremslicht oben verbaut sein.
Kick the kick pedal to start the engine.
Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.
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- ingo
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Re: Keine Plakette wegen gelbem Bremslicht
Habe schon ein Rücklicht bestellt, für den Fall der Fälle. Billig war es allerdings nichtEin billiges Rücklicht gekauft, angeschraubt, TÜV, abgeschraubt.
Das Rücklicht kommt in die Kiste mit der Aufschrift „TÜV Zubehör nicht wegschmeißen“ und wird alle zwei Jahre eine halbe Stunde lang benutzt.

Aber eigentlich sehe ich das nicht ein - ich fühle mich mit dem gelben Glas im Recht.
Ingo
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Happy End
Bin heute einfach noch Mal hingefahren, mit einem Ausdruck des entsprechenden Paragraphen.
Wurde gleich mit "Ach, der Herr Hattendorf!" begrüßt. (Ich bin nur alle zwei Jahre mal da?)
Wir führten dann ein nettes Gespräch, an dessen Ende ich eine Plakette bekam
Geht doch
Ingo
Wurde gleich mit "Ach, der Herr Hattendorf!" begrüßt. (Ich bin nur alle zwei Jahre mal da?)
Wir führten dann ein nettes Gespräch, an dessen Ende ich eine Plakette bekam
Geht doch

Ingo
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