Ich war eigentlich bislang der Meinung, daß es zunächst mal diese Vorschrift gibt:Das höre ich zum ersten mal und glaube ich nicht!....Zuführen der Öldämpfe in den Vergaser sind schon seit X- Jahren Pflicht.
Gruß Hardy
Motorentlüftung
Die im Kurbelhaus eines Motors entstehenden und unter Überdruck entweichenden Öldämpfe dürfen bei Kraftfahrzeugen, die erstmals nach dem 20.1.1973 zugelassen worden sind, nicht mehr ins Freie abgeleitet werden, sondern müssen wieder in den Motor zugeführt werden. Sammeln dieser Dämpfe in einem separaten Behälter ohne Rückführung zum Motor ist nicht zulässig, ebensowenig "Filter" am Ende der Kurbelhausentlüftung.
Daß gerade die Sammlung der "Dämpfe/Kondensate/Ölsuppe etc." in einem Behälter nicht zulässig ist, wußte ich allerdings auch nicht.
Aber vielleicht hat sich ja was geändert?
Thomas