Hi,
letzen Montag hat’s mich erwischt. War im Kreisverkehr und ein junger Verkehrsteilnehmer hat mich übersehen und ist ungebremst und schnell reingefahren. Trotz Vollbremsung war nicht mehr viel für mich zu machen. Das Hinterrad hat blockiert und ich bin seitlich rein in den 318er. So weit so schlecht. Nichts gebrochen; inzwischen ist alles schön bunt.
Dann wusste ich im Moment nicht so recht wohin mit meiner XT. Ich habe leider kein Garage oder Werkstatt und ich könnte auch nicht beurteilen ob Schwinge oder Rahmen verzogen sind. Also habe ich den Polizist gefragt. Selbst Motrorradfahrer, wie er festgestellt hat. Er hat eine Werkstatt genannt und dahin ist das Moped dann auch hingekommen.
Inzwischen gibt es ein Gutachten. 2100 Euro Wiederbeschaffungswert. Ich habe vor 3 Jahre etwas mehr bezahlt. O.k.; sag ich mal. Reparatur knapp darunter. Dann meint der Meister noch zu mir er kann 30% mehr draufhauen, also 2600 ohne tank und Auspuff Reparatur/Ersatz. Er meinte übrigens beides kann man kaufen. Als ich Neuseeland für den Auspuff erwähnte war er irritiert . Der Tank würde 1200 kosten..... Normlerweise mache ich alles selbst was zu machen ist im Hof ; außer Arbeiten am offenen Motor. Wenn ich die Ansage höre 2,6K höre dann würde ich eigentlch eine super 1a super komplett überholte XT erwarten. Kaputt ist eigentlich nur mehr oder weniger Kleinkram. Bis auf die 2 kleinen Beulen im Tank, aber die sind ja nicht mit drin.
Bin immer noch ein bischen geschockt von den Crash und frage mich ob das eigentlich alles ganz normal ist.
Gruß Andreas
Abgeschossen
-
- Gelegenheitsposter
- Beiträge: 41
- Registriert: Di Jan 02, 2007 12:34
- Wohnort: Karlsruhe
- Frank M
- 5000+ Club
- Beiträge: 7098
- Registriert: So Jun 01, 2003 1:11
- Wohnort: Dettum
Re: Abgeschossen
na dann erstmal meinen Glückwunsch, dass nicht mehr passiert ist.
Eine Rahmenvermessung solltest du unbedingt noch in Betracht ziehen und auch darauf bestehen. Den Lenkkopf verzieht es bei sowas recht schnell.
An deiner Stelle würde ich vermutlich das Geld der Versicherung nehmen, die verbeulte XT unrepariert als Ersatzteilträger wegstellen und von der Versicherungssumme einen adäquaten Ersatz kaufen.
Eine Rahmenvermessung solltest du unbedingt noch in Betracht ziehen und auch darauf bestehen. Den Lenkkopf verzieht es bei sowas recht schnell.
An deiner Stelle würde ich vermutlich das Geld der Versicherung nehmen, die verbeulte XT unrepariert als Ersatzteilträger wegstellen und von der Versicherungssumme einen adäquaten Ersatz kaufen.
-
- Fleißiger Forums-Guru
- Beiträge: 3234
- Registriert: Fr Sep 28, 2007 15:41
Re: Abgeschossen
Servus Andreas,
Glückwunsch, daß Dir nicht mehr passiert ist.
Sehe ich ehrlich gesagt auch so, das Geld nehmen, (ist allerdings soviel ich weiß, die Nettosumme auf dem Gutachten ohne Mwst) und die XT erstmal unrepariert wegstellen. Je nachdem wie dringend Du jetzt einen fahrbaren Untersatz brauchst, mal in Ruhe nach einer XT Deiner Wahl umschauen. Auch hier im Forum (Anzeigen) sind derzeit viele XT´s zu haben. Wie Du da ja selber geschrieben hast, bist Du noch geschockt vom Unfall. Ich würde aber sobald Deine Blesuren abgeheilt sind, mit etwas 2rädrigen wieder auf die Piste gehen. So kann man das denke ich am Schnellsten kopfmäsig verarbeiten.
Also in diesem Sinne schönes Wochenende noch und gute Besserung.
Grüße
Thomas
Glückwunsch, daß Dir nicht mehr passiert ist.
Sehe ich ehrlich gesagt auch so, das Geld nehmen, (ist allerdings soviel ich weiß, die Nettosumme auf dem Gutachten ohne Mwst) und die XT erstmal unrepariert wegstellen. Je nachdem wie dringend Du jetzt einen fahrbaren Untersatz brauchst, mal in Ruhe nach einer XT Deiner Wahl umschauen. Auch hier im Forum (Anzeigen) sind derzeit viele XT´s zu haben. Wie Du da ja selber geschrieben hast, bist Du noch geschockt vom Unfall. Ich würde aber sobald Deine Blesuren abgeheilt sind, mit etwas 2rädrigen wieder auf die Piste gehen. So kann man das denke ich am Schnellsten kopfmäsig verarbeiten.
Also in diesem Sinne schönes Wochenende noch und gute Besserung.
Grüße
Thomas
Thumpie R.I.P
- Eintopfkoch
- Fleißiger Poster
- Beiträge: 459
- Registriert: Di Sep 14, 2004 21:26
- Wohnort: Würzburg
- Kontaktdaten:
- mimose
- Fleißiger Poster
- Beiträge: 445
- Registriert: Sa Aug 11, 2007 0:44
- Wohnort: Aachen
Re: Abgeschossen
Moin, das gilt nur fuer Fahrzeuge bis ca. 10 Jahre Alter. Danach gilt:...ist allerdings soviel ich weiß, die Nettosumme auf dem Gutachten ohne Mwst...
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun in einem Urteil vom 18.05.04 - 12 U 80/04 - entschieden, dass der Geschädigte, der ein Ersatzfahrzeug nur noch auf dem Privatmarkt erwerben kann, ausnahmsweise Anspruch auf Ersatz des vollen im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Brutto-Wiederbeschaffungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) hat.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.05.2004, Az.: 12 U 80/04
Gruss m
Zurück zu „Dies und das [off topic]“
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste