Hoppla, was lese ich da? ABE für den Hauptständer?
Brauch ich die denn? Habe nen Buzetti dran und vorher wars irgendein anderer. Nie hat der Tüv was gesagt und ich bin auch nicht auf die Idee gekommen dass mir was fehlen könnte. Schlimm?
Dann bitte die ABE auch an mich.
Zur Höhe: Mit den Cross Bilsteinern (41) lässt sich bei Belastung des Lenkers das Hinterrad drehen.
Na ja eigentlich "muss" / sollte / kann das eingetragen werden, bzw. wenn es eine ABE dafür gäbe mit den Papieren mitgeführt werden. E-Nummer hat das Teil meines Wissens keine. Ich habe hier zumindest mal einen TÜV Prüfbericht:
1. Seite:
2. Seite:
Einfach Bild anklicken. Und wenn das Bild aufgebaut wurde nochmal klicken.
Grüße
Thomas
P.S.: Der Bericht besteht bei mir oschinal nur aus einem Blatt vorne und hinten bedruckt. Also ob da eine relevante 2. Seite existiert, keine Ahnung.