Hallo XT Gemeinde
Ich war gestern beim Reifenhändler meines vertrauens,und habe mal wegen neuen Pneus für meine XT nachgefragt.In meinen Papieren steht vorn:3.25-21/4PR hinten 4.00-18/4PR oder Vorn3.00-21 51R hinten 4.00-21 64R Tatsächlich habe ich Vorne 3.00-21 und hinten 4.00-18 montiert,mit dieser Kombination ist die Maschine auch ohne Mängel durch den letzten TÜV gekommen.Mein Reifenhändler Antwortete jedoch,das diese Reifen komination nicht zulässig ist.Kann mir das jemand bestätigen,oder wiederlegen?
Für eure Antworten danke ich wie immer im vorraus.
Gruss aus Schumiland
Guido
Reifen grösse nicht zulässig???
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Hi, Guido,
es ist leider tatsächlich so, daß Du mit der Reifenkombination nicht fahren dürftest, auch wenn es ein Tippfehler ist in Ziffer 22 + 23.
Du darfst Ziff 21 nicht mit 22 kombinieren.
Vergleich den Schein mit der Eintragung im Brief und dann such die Schuldigen (wahrscheinlich auf der Zulassungsstelle)
Bei Schreibfehler der Zul.Stelle zahlen die ihren Mist (neuer Schein). Bei Eintragungsfehler seitens der Briefeintragung zahlst im Normalfall Du wegen mangelnder Sorgfalt bei Überprüfung.
Aber kümmer Dich drum, im Unfallfall hast Du keinen Versicherungsschutz. Da sind die Versicherungen freudig erregt und zahlen nicht.
Gruß T.C.
es ist leider tatsächlich so, daß Du mit der Reifenkombination nicht fahren dürftest, auch wenn es ein Tippfehler ist in Ziffer 22 + 23.
Du darfst Ziff 21 nicht mit 22 kombinieren.
Vergleich den Schein mit der Eintragung im Brief und dann such die Schuldigen (wahrscheinlich auf der Zulassungsstelle)
Bei Schreibfehler der Zul.Stelle zahlen die ihren Mist (neuer Schein). Bei Eintragungsfehler seitens der Briefeintragung zahlst im Normalfall Du wegen mangelnder Sorgfalt bei Überprüfung.
Aber kümmer Dich drum, im Unfallfall hast Du keinen Versicherungsschutz. Da sind die Versicherungen freudig erregt und zahlen nicht.
Gruß T.C.
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