Beitragvon Torsten » Mi Aug 02, 2006 14:28
Hallo orange,
Beleuchtung
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Vorne:
Vorgeschrieben:
- 1 kombinierter Scheinwerfer Fernlicht/Abblendlicht,
- Begrenzungslicht (Standlicht - nur bei EG-Zulassung). Höhe 500-1200 mm.
- Fahrtrichtungsanzeiger: 240mm bis 1000mm auseinander (Ochsenaugen!), Höhe 350-1500mm.
Vorne möglich:
-1 zusätzlicher Nebelscheinwerfer. Nicht höher als Fern/Abblendlicht.
Standlicht. (Wenn nicht wg EG schon vorhanden).
-1 zusätzlicher Fernscheinwerfer (nur StVZO).
-2 Fern/Abblendlicht- bzw. Nebelscheinwerfer symmetrisch zur Fz.- Mittelachse ineinandergebaut (nur EG). Neuerdings sind bei 4 - rädrigen KFZ sogenannte "Tagfahrleuchten" zulässig. Diese machen bei Motorädern wg. des ständig zu benutzenden Abblendlichtes keinen Sinn. (Noch) nicht zulässig.
Hinten:
Vorgeschrieben:
-Schlussleuchte: Höhe 250-1500mm
-2 Blinker: 350-1500 mm Höhe, min. 180 mm auseinander.
-1 Bremsleuchte. 250-1500 mm.
-1 Kennzeichenleuchte.
Zulässig:
-2 Schlussleuchten, symmetrisch nebeneinander.
-2 Bremsleuchten, symmetrisch nebeneinander.
-2 Nebelschlussleuchten, symmetrisch.
Seitlich möglich:
-Seitl. Reflektoren, je 1 oder 2, nach StVZO reflektierende Streifen auf den Reifen.
Have A Nice Day
Torsten