Erstmal: da hat sich die Lobbyarbeit der Prüfgesellschaften mal wieder gelohnt und ja, das kostet unser Geld - aber, es ist nicht alles so schlimm, wie wir denken.
Also ich war heute nochmal bei der GTÜ - Oldietanke in Hamburg. Alex hilft da weiter.
Es gibt 8 Änderungen zur Typengenehmigung A263 und es ist viel mehr erlaubt, als wir denken. Die Prüfer machen sich nur nicht die Mühe, das alles zu prüfen. Die rufen die Ur-Typengenehmigung auf und gut. Was drin steht ist Gesetz(t)

Bleibt also hartnäckig - es lohnt.
Fakt ist, wenn du die "Reifenfreigabe gemäß Betriebserlaubnis beachten" drin stehen hast - macht nix. Austragung ist wohl abhängig von den Zulassungsstellen, die Einen machen es, die Anderen nicht. Ist jetzt aber auch egal, gilt ja nicht mehr. Es kann aber sein, dass man im Falle einer Kontrolle mit der Rennleitung diskutieren muss.
Einzig entscheidend ist, dass du die richtige Reifengröße drinstehen hast - das kann ich sogar nachvollziehen und ist für mich auch gut so.
Ich hab jetzt 3,25 und 3.00 wahlweise.
Nur so am Rande zu unserer Bürokratie - wenn ich die Ur A263 richtig gelesen hab (konnte sie nur kurz überfliegen) dann wurde die XT mit einem 3.00-21 Vorderradreifen geprüft, aber eingetragen wurde aber immer der 3,25er (Daumen hoch)
Also nochmal - lasst euch nicht verunsichern!!!
Die Erfindung des 2. Zylinders war ne technische Spielerei!