So meine 76er ist fertig und hat den
Veteranen-Status in der Schweiz erhalten...
Grüsse
Hanspeter
1976er wieder auf der Strasse
- 660smc
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1976er wieder auf der Strasse
Jage nichts was du nicht Erlegen kannst
- rei97
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Re: 1976er wieder auf der Strasse
Also:
superhybsch!!!
Regards
Rei97
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Rei97
- Merry
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Re: 1976er wieder auf der Strasse
Glückwunsch!
Ich nehme an, der "Veteranen-Status" ist ein besonderes Prädikat!?
Ich nehme an, der "Veteranen-Status" ist ein besonderes Prädikat!?
Gruß, Merry
Kann Spuren von Senf enthalten
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- sixtyfour
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Re: 1976er wieder auf der Strasse
Sehr fein! Sieht Klasse aus. Und: Wieder eine 76er mehr auf der Strasse
... bei zunehmendem Bestand werden die teuren Teile ja dann irgendwann mal erschwinglich
Gruß, Markus

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Warum konsumieren? Ich mag meinen alten Kram!
___
halbe Sachen sind der sichere Weg zu einem unerfüllten Leben: http://hlx500.de
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- mic
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Re: 1976er wieder auf der Strasse
Respekt,die ist wirklich schön.
Und ich mach mir einen Kopf darüber, wie ich meine 79er so hin bekomme. Vom Auspuff und den vielen anderen ,,Kleinigkeiten" mal ganz abgesehen.
Viel Spaß
Gruß Micha
Und ich mach mir einen Kopf darüber, wie ich meine 79er so hin bekomme. Vom Auspuff und den vielen anderen ,,Kleinigkeiten" mal ganz abgesehen.

Viel Spaß
Gruß Micha
- 660smc
- Fleißiger Poster
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Re: 1976er wieder auf der Strasse
@all...danke für die Komplimente...
@Merry bei uns in der Schweiz ist das so umschrieben...
Als Veteranenfahrzeuge gelten Fahrzeuge, deren erste Inverkehrsetzung mindestens 30 Jahre zurückliegt und die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Für die Einreihung eines Fahrzeuges als "Veteranenfahrzeug" ist ein entsprechender Prüfungsbericht erforderlich, sofern im Fahrzeugausweis in der Rubrik 17 (Besondere Verwendung) nicht bereits "Veteranenfahrzeug" eingetragen ist. Zuständig für die Erteilung des Prüfungsberichtes sind die Verkehrsprüfzentren.
Fahrzeuge mit dem Eintrag „Veteranenfahrzeug“ im Fahrzeugausweis werden im Kanton Bern nur alle 6 Jahre zur periodischen Fahrzeugprüfung aufgeboten.
Die nötigen Voraussetzungen sind:
Prüfung Veteranenfahrzeuge
Allgemeine Voraussetzungen für eine Anerkennung als Veteranenfahrzeug (Oldtimer).
Die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren. Liegt das Datum der ersten Inverkersetzung nicht vor, kann dies anhand der verfügbaren Unterlagen (Kataloge, Literatur, Veteranen- und Markenclubs usw.) nachgewiesen werden.
Die Fahrzeuge dürfen nicht berufsmässig verwendet werden.
Sie dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich
ausgeschlossen sind Fahrten, mit denen ein wirtschaftlicher
Erfolg erzielt wird
Sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen
Sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein
Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Als Voraussetzung gilt eine bestandene Fahrzeugprüfung, bei welcher unter anderem folgende Punkte überprüft werden.
Zustand der Karosserie, des Rahmens und des Fahrwerkes, sowie von Motor Auspuff und Antrieb
Bremsen, Lenkung, Felgen und Reifen
Ausstattung, elektrische Anlage und Beleuchtung
Besonderheiten bei Fahrzeugen zum Sachentransport, Motorrädern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen
Grüsse
Hanspeter

@Merry bei uns in der Schweiz ist das so umschrieben...
Als Veteranenfahrzeuge gelten Fahrzeuge, deren erste Inverkehrsetzung mindestens 30 Jahre zurückliegt und die nötigen Voraussetzungen erfüllen.
Für die Einreihung eines Fahrzeuges als "Veteranenfahrzeug" ist ein entsprechender Prüfungsbericht erforderlich, sofern im Fahrzeugausweis in der Rubrik 17 (Besondere Verwendung) nicht bereits "Veteranenfahrzeug" eingetragen ist. Zuständig für die Erteilung des Prüfungsberichtes sind die Verkehrsprüfzentren.
Fahrzeuge mit dem Eintrag „Veteranenfahrzeug“ im Fahrzeugausweis werden im Kanton Bern nur alle 6 Jahre zur periodischen Fahrzeugprüfung aufgeboten.
Die nötigen Voraussetzungen sind:
Prüfung Veteranenfahrzeuge
Allgemeine Voraussetzungen für eine Anerkennung als Veteranenfahrzeug (Oldtimer).
Die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren. Liegt das Datum der ersten Inverkersetzung nicht vor, kann dies anhand der verfügbaren Unterlagen (Kataloge, Literatur, Veteranen- und Markenclubs usw.) nachgewiesen werden.
Die Fahrzeuge dürfen nicht berufsmässig verwendet werden.
Sie dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich
ausgeschlossen sind Fahrten, mit denen ein wirtschaftlicher
Erfolg erzielt wird
Sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen
Sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein
Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Als Voraussetzung gilt eine bestandene Fahrzeugprüfung, bei welcher unter anderem folgende Punkte überprüft werden.
Zustand der Karosserie, des Rahmens und des Fahrwerkes, sowie von Motor Auspuff und Antrieb
Bremsen, Lenkung, Felgen und Reifen
Ausstattung, elektrische Anlage und Beleuchtung
Besonderheiten bei Fahrzeugen zum Sachentransport, Motorrädern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen
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Hanspeter
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