Leistungsbeschränkung laut Fahrzeugschein?!

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Paule
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Leistungsbeschränkung laut Fahrzeugschein?!

Beitragvon Paule » So Jun 17, 2012 17:56

hallo liebe xt gemeinde,

da ich hier neu bin erstmal ein paar worte zu meiner wenigkeit. ich bin der paul, 27 jahre jung und seit ein paar tagen stolzer besitzer einer 83er xt 500.
zu meiner frage: in meiner zulassung steht bei feld 5: KRAD, MOTORRAD M. LEISTUNGSBESCHRAENK.
bei der leistung allerdings 20 kw bei 5900 u/min.
ausserdem steht bei feld 22: ANSAUGSTUTZEN DURCHM. 26MM
ist meine xt jetzt gedrosselt oder offen?

danke schon mal für die antworten

lg paul

Henrixt
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Re: Leistungsbeschränkung laut Fahrzeugschein?!

Beitragvon Henrixt » So Jun 17, 2012 18:25

Hallo Paul

erstmal glückwunsch zum Mopped, eine gute Wahl.

20 kW sind 27 PS, darauf wurden alle (?) XT500 für D-land damals gedrosselt, mit dem verengten Ansaugstutzen, der eingetragen ist.

Offen hatte die XT500 32 oder 33 PS oder so

ob nach 29 Jahren deine Xt die Drosselung noch drin hat ist ne andere Sache

und wieviel PS sie nach 29 Jahren hat nochmal ne andere

crisu66
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Re: Leistungsbeschränkung laut Fahrzeugschein?!

Beitragvon crisu66 » So Jun 17, 2012 18:58

servus Paul

ich glaube nicht dass die Drossel noch drin ist, macht doch keinen Sinn sowas - auch mit entdrosselten Version ist es nicht der Fall dass man in einen Geschwindigkeitsrausch verfällt , du hast einfach keine (Drossel) gesehen und . :eek:
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Grüße aus dem bergigen Süden
Klaus

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Re: Leistungsbeschränkung laut Fahrzeugschein?!

Beitragvon caferacer » So Jun 17, 2012 19:15

Servus Paule,
lt. Zulassungsbescheinigung ist sie gedrosselt.
Auch wenn vielleicht auf Deinem Ansaugstutzen noch 20kw steht,
wirst Du nur wirklich schlau werden, wenn Du mal den Vergaser abnimmst
und mit den beiden Ansaugstutzen z.B. auf KEDO.de
Artikel 92005 gedrosselt
Artikel 90001 offen
vergleichst. Denn einen 20kw Ansaugstutzen kann man auch gut
mit dem Messer innen ausschälen und so den Durchgang erhöhen. Außen
steht dann immer noch 20kw drauf.... ;D

In diesem Sinne viel Spaß mit Deiner XT
Gruß
Thomas
Thumpie R.I.P

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Yaron
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Re: Leistungsbeschränkung laut Fahrzeugschein?!

Beitragvon Yaron » Mo Jun 18, 2012 15:54

servus Paul

ich glaube nicht dass die Drossel noch drin ist, macht doch keinen Sinn sowas - auch mit entdrosselten Version ist es nicht der Fall dass man in einen Geschwindigkeitsrausch verfällt , du hast einfach keine (Drossel) gesehen und . :eek:
Ich hatte Anfang letzten Jahres noch ne Drosselung drinne. :D

Hab da aber einfach zum 34PS Ansaugstutzen gewechselt...

@Paule, Klarheit wirst du warscheinlich erst dann haben, wenn du den Stutzen siehst. Wenn der Durchgang verengt ist, dann sinds 27PS, sonst 34. Was im Schein steht ist ziemlich unwichtig, der TÜV Mensch merkt den Unterschied nicht. ;-)

Gruß
Christian
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