Offene Leistung irgendwie eintragen lassen, jetzt!
Verfasst: Do Sep 04, 2008 22:11
sonst:

Frisierter Roller darf vernichtet werden
Das Frisieren eines Motorrollers bringt nicht nur Bußgelder und Punkte, auch die Vernichtung eines rechtswidrig getunten Kraftrads ist rechtmäßig.
Im verhandelten Fall, den der ADAC veröffentlicht hat, hatte der Eigentümer des motorisierten Zweirads einen unzulässigen Auspuffkrümmer eingebaut und den Luftfilter technisch so verändert, dass die für Motorroller zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h problemlos überschritten werden konnte. Bei einer Kontrolle stellten Polizeibeamte den Roller sicher. Im Anschluss an das Bußgeldverfahren ordnete das Land Rheinland-Pfalz zusätzlich die Vernichtung des Motorrollers an. Nach Auffassung des Gerichts sei dies zur Verhinderung weiterer Straftaten dringend erforderlich gewesen.
(bub, 11.8.08)
Verwaltungsgericht Mainz
Aktenzeichen 1 K 825/07.MZ
