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18 Monatsregelung nach Stilllegung passé ???

Verfasst: Mo Okt 02, 2006 15:40
von hobbes
mein Händler, der mir immer meine Umbauaktionen tüvt, sagt mir, daß die 18 Monatsregelung nach vorübergehender Stillegung ab März 07 nicht mehr gilt. So das man ein Fahrzeug das länger als 18 Monate abgemeldet war mit einer ganz normalen HU wieder zulassen kann und nicht mehr den §21 (Vollabnahme) braucht, sofern das Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre stillgelegt war. Soll eine Angleichung an EU Recht sein. Diese Information hat er von einem TÜV Zweigstellenleiter.
Da dies meine einzige Informationsquelle dazu ist ( und die auch schon über ein paar Ecken unterwegs war), wollte ich mal nachfragen ob einer von euch das bstätigen kann oder sonst irgendwas erhellendes dazu weiß.

Verfasst: Mo Okt 02, 2006 17:44
von steamhammer
Wird wohl stimmen: Klick mich...

Fragt sich, ob die Straßenverkehrsämter auch darüber informiert werden. Rechtzeitig....

Gruß....Steffen