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Parken ohne Parkschein

Verfasst: Do Sep 21, 2006 13:47
von TT Georg
Moin Jungs !

ich hau mal folgendenen thread eines freundes auch mal hier rein.
Vielleicht habt ihr ja ne Lösung:

hallo liebe tenere gemeinde,

seit 1999 lebe ich nicht mehr in Deutschland und seit 2005 in der Schweiz, aber mein Bike hat (...noch...) ein deutsches Kennzeichen und meine Familie lebt in Bochum.

Vor zwei Wochen habe ich in Bochum eine Busse bekommen.

Parken ohne Parkschein - 5 Euro

Gut gelacht, aber kann das wirklich sein ? Wo und Wie soll ich beim Motorrad den Parkschein anbringen ? Ist das jemanden von euch auch schon passiert ? Ich überlege Einspruch einzulegen.

Merci und Gruss aus Bern

Mika - www.weltreise-motorrad.dewww.weltreise-motorrad.de


Danke euch

Georg

Verfasst: Do Sep 21, 2006 14:38
von steamhammer
Einspruch wegen 5 €? Na denn....

Klick mich...

Gruß.....Steffen

Verfasst: Do Sep 21, 2006 16:52
von TT Georg
Na, der gute ist eben ein wenig piickig auf das system.......
...das kommt von dem 6 jahre unterwegs sein......
Aber sosnt ist er nen netten. Hat für uns and er Kedo ausstellung mit gebaut....

Georg

Nette seite Steffen...

parken ohne parkschein

Verfasst: Fr Sep 22, 2006 17:28
von thumpie
hallo georg

also ich würde erstmal einspruch erheben + dreist behaupten einen parkschein gelöst zu haben!(Du mußt auch falls es dazukommen sollte keinen eid ablegen) wo der dann hin verschwunden ist......
keine ahnung, vom winde verweht, geklaut, ect ect.....
+ dann die sache mal abwarten.
nach dem motto " schauen wir mal dann....."

denn in diesem falle hast Du Deine schuldigkeit getan und die "anderen"
müßen Dir erst mal das gegenteil beweisen!
also an wem liegt jetzt die beweispflicht???????????
an Dir oder der kleinkarierten übereifrigen politesse 8)

wenn die gegenseite sich nicht in dem beweisbaren unumstürzbaren recht fühlt verläuft das meistens eh im sande, da ein unsicherer prozessausgang
(der mit kosten verbunden ist die in keiner relation stehen) von den verfolgern nicht gewünscht ist :D

in diesem sinne also EINSPRUCH + abwarten

LG
uwe
STILL KICKIN´

Verfasst: Fr Sep 22, 2006 18:21
von jo100
hmmm....

wegen nem fünfer son Auftand ????

ich kann mir schon gut vorstellen wie die Argumaentation der Gegenseite aussieht:
Wenn se ja eh wissen das es am moppet keine möglichkeit giebt den Parkschein verlustsicher anzubringen ham se sich doch bestimmt ne Quitung ausdrucken lassen oder wenigstens den Abreisszipfel behalten den man mitnehmen kann damit man weiss bis wann man parken darf"

und zack - bisse wieder in der Pflicht - und irgendwelche Verwaltungskosten hasdte u.U. auch noch aufgedrückt bekommen

ich würd Überweisen

schönes WE

Parkschein weg - kostet im Prinzip nix

Verfasst: Fr Sep 22, 2006 18:30
von ingo
Das hier habe ich ergoogelt:

Parken

Weil Parkraum in den Städten mittlerweile immer mehr zur Mangelware wird, wird auch bei falsch geparkten Motorrädern immer häufiger abkassiert. So kann das Parken auf dem Bürgersteig mit 10,- DM Bußgeld geahndet werden (Amtsgericht Bonn), allerdings nur solange es niemanden behindert. Höher kann das Bußgeld für in Fußgängerzonen geparkte Zweiräder ausfallen. Der Fahrer muß hier mit bis zu 80,- DM rechnen (Amtsgericht Ludwigsburg).

Viele wissen gar nicht, daß auch für Zweiradfahrer Parkscheiben- und Parkscheinpflicht gilt.
So müssen im Zweifelsfall die Parkscheibe oder der Parkschein mit Klebestreifen an Verkleidungsscheibe oder Scheinwerfer befestigt werden. Das führt sogar soweit, daß der Fahrer auf das Parken verzichten muß, wenn der Parkschein nicht am Motorrad befestigt werden kann (Oberlandesgericht Düssel-dorf). Werden Parkschein oder Parkscheibe dann allerdings gestohlen, so muß der Fahrer aber nicht die Folgen tragen, obgleich sich natürlich sofort die Frage nach der Beweismöglichkeit des Fahrers stellt, daß er Schein oder Scheibe verwendet hat.


Sogar die Stellrichtung parkender Motorräder ist reglementiert. So dürfen auf einem Längsparkstreifen, quasi parallel zur Straße, keine Zweiräder quer oder schräg zur Fahrbahn aufgestellt werden, da sie sonst zum Hindernis werden können (KammergerichtBerlin).

Sind Parkplätze wie so häufig mir Parkuhren ausgestattet, so dürfen zwar bis zu drei Motorräder innerhalb der Parkfeldbegrenzung
parken, aber nur einer muß die Parkuhr bedienen. Leider bekommen aber alle drei ein Knöllchen, wenn die Parkuhr abgelaufen ist.
Das führt sogar soweit, daß eine Stunde nach dem Ablauf der Parkuhr die Zweiräder abgeschleppt werden dürfen. Ist die Parkuhr
defekt, so darf nur bis zur ausgewiesenen Höchstparkzeit gehalten werden, allerdings nur mit einer Parkscheibe (Oberlandesgericht
Saarbrücken). Wird dann diese Höchstparkzeit um mehr ale eine Stunde überschritten, kann auch hier der Abschleppwagen zum
Einsatz kommen (Oberverwaltungsgericht Hamburg).

Geschützt werden Motorradfahrer allerdings vor Autofahrern, die zur Selbsthilfe greifen und ein abgestelltes Zweirad einfach wegschieben, weil sie sich dadurch behindert fühlen. Fällt die Maschine dabei um oder wird beschädigt, haftet er bzw. seine Privathaftpflicht-versicherung für den entstandenen Schaden. Auf ausgewiesenen Parkplätzen gilt nicht zwingend die Straßenverkehrsordnung (rechts vor links). Vielmehr ist das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1 der StVO anzuwenden. So werden Schäden im Zweifelsfall im Verhältnis 50:50 aufgeteilt. Fährt jemand allerdings auf ein stehendes Fahrzeug auf, so muß er in aller Regel für den ganzen Schaden aufkommen. Von all diesen Fallen abgesehen, haben Motorradfahrer selten Probleme, ein geeignetes Parkplätzchen zu finden. Nur wer andere, auch laufende Fußgänger, behindert, kann auf wenig Gnade bei der Obrigkeit hoffen.

Aus:

http://www.hahnpage.de/html/Motorrad/urteile.htm

Ingo

zahlen oder nicht

Verfasst: Fr Sep 22, 2006 18:57
von thumpie
@ jo es geht doch nicht um 5 euronen sondern ums prinzip
@ georg EINSPRUCH + abwarten....zahlen kannste dann immer noch :cry:
LG
uwe
STILL KICKIN `