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Gibts eigentlich Vorschriften für nen Gepäckträger?
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 18:57
von Pivovar
Ich hab mir da gestern so ein kleines, knuddeligesTeil zusammen geschweisst und frage mich jetzt ob irgend ein TÜV-Mann oder die Freunde in Grün auf einmal mit Vorschriften dazu kämen.
Befestigt ist dieser nur mit 2 Schrauben - hab irgendwo ne 86er XT gesehen die hinten einen grösseren Halter am Rahmen hat, mag sein das das bei den den neueren Baujahren so ist, zumindest war der Gepäckträger schön klein, nicht so fett auftragend wie der Originale für die alte XT und ausserden war der nur an diesem Halter mit 2 Schrauben fest. Diesen grossen Halter hab ich an meinem Rahmen nicht
Meine Konstruktion ist jetzt dort (pro Seite) mit nur einer Schraube fest (an den Befetigungspunkt des Schutzbleches) und liegt hinten mit einer Art Klemme auf dem Rahmenheck auf, die rundgebogen auch ein Ausheben des G.Trägers verhindert. (siehe Bild)
Ist das so zulässig oder bräuchte ich dafür ein Gutachten?
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 19:57
von steamhammer
Ist doch schick! So sah das Teil, das ich an meiner ersten XT dran hatte, auch aus.
Damals und heute nicht eintragungspflichtig, wenn
das alles i.O. ist.
Feine Arbeit...............Steffen
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 19:59
von healer
ich könnte mir vorstellen, dass genaugenommen die Betriebserlaubnis für Deine XT erlischt, aber ich schätze, solange sich das Ding nicht verselbständigt und irgendeinem den Hals wegschrubbt, wird Dich niemals jemand danach fragen. Wenn Du die beiden Haltepunkte fest verschraubt hast, und nicht geklemmt, solte da nichts passieren.
Ist es nur eine optische Täuschung, oder kuckt das Ding nach unten?
Gruss vom
healer
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 20:34
von Pivovar
Gepäckträger:
Er ist i.a. nicht genehmigungspflichtig (Ausnahme: wenn er die einzigste Haltemöglichkeit für
den Beifahrer ist, dann auf ABE, Teilegutachten oder Prüfbericht achten!). Er darf aber die
Sicherheit von Fahrer und Beifahrer nicht gefährden (scharfkantig, Splitterneigung) und
darauf befestigte Ladung oder Koffer dürfen die Blinker und Rückleuchten nicht verdecken.
Ok, nen Halteriemen hab ich nicht also bräuchte ich ne ABE.... - mal gucken wie ich da rauskomme...
@ Healer - das ist ne optische Täuschung, der steht richtig gerade, das wirkt nur so weil meine Sitzbank abgepolstert ist und nach vorne stärker abfällt - mom.... Bild suchen.... aha - gefunden...
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 20:49
von UweD
Jepp.. für selbstgemacht ein schickes Teil. Respekt. Wer stellt denn nun ein Bild von dem kleinen schnuckeligen Originalen rein, der den von Pivo als Vorbild hatte

Pivo, machst Du für HU einen Gürtel um die Sitzbank, schon hast Du einen Halteriemen, der unmittelbar vor einer Kontrolle am Wegesrand auch noch da war.
Oder so.

Verfasst: Mi Aug 31, 2005 21:02
von Pivovar
Das war mein Vorbild... bei ebay entdeckt - biete da grad auf das schutzblech weil bei meinem der Lack nicht richtig hält
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 21:11
von LuckyXT
...Ok, nen Halteriemen hab ich nicht also bräuchte ich ne ABE.... - mal gucken wie ich da rauskomme...
Habe auch keinen Halteriemen und keine ABE für meinen Gepäckträger. Das wurde selbst bei der Vollabnahme nie vom TÜV beanstandet.
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 22:14
von xtcie
Tach Pivovar,
machst Du das Teil mit "ohne Werkzeug lösbaren Verbindungen", also mit Flügelmuttern, ist es in keinem Fall fester Bestandteil des Fahrzeugs und muß damit nur den üblichen, schon angeführten Sicherheitsbestimmungen wie z.B. "keine Kanten" genügen.
Dann muß es nicht eingetragen werden. Mußte der Gepäckträger früher auch nicht, aber die deutsche Bürokratie erläßt ja i.d.R. schneller Gesetze und Richtlinien als eine Maus ein Loch findet, somit bist Du mit der Flügelmuttern-Lösung auf der sicheren Seite.
Gruß T.C.
Verfasst: Mi Aug 31, 2005 22:50
von Frank M
Der Typ der die abgebildete XT fährt, muss ein ein Riese sein - wenn man sich die Lenkerstellung mal genauer betrachtet....
Mit den alten Gabelbrücken und den neueren vorderen Federbeinen will das Ding bestimmt gar nicht mehr um die Kurven fahren. Kein Wunder, dass er die schlachtet...
Halteriemen und Gepäckträger
Verfasst: Do Sep 01, 2005 7:21
von ingo
...Ok, nen Halteriemen hab ich nicht also bräuchte ich ne ABE.... - mal gucken wie ich da rauskomme...
Habe auch keinen Halteriemen und keine ABE für meinen Gepäckträger. Das wurde selbst bei der Vollabnahme nie vom TÜV beanstandet.
Ich habe auch weder noch - bestimmt schon zehn Jahre oder länger. Selbst der Spinner von der Dekra Neustadt
http://www.ih-es.de/xt-geschichten_text ... r_zum_Tuev
hat da nichts gesagt.
Wirklich schick das Ding übrigens!
Ingo
Verfasst: Do Sep 01, 2005 8:06
von steamhammer
...Wer stellt denn nun ein Bild von dem kleinen schnuckeligen Originalen rein....
Na ja, bei genauerer Betrachtung ist der Pivovarsche GT kleiner und schnuckliger, als der, der 1985 meine XT "zierte". Aber praktisch war er und stabil. Halterung an den oberen Stoßdämpferschrauben und den hinteren Blinkeraufnahmen am Rahmen.
Bessere Fotos hab' ich leider nicht, sind uralt.....
Verfasst: Do Sep 01, 2005 8:14
von Pivovar
Genau diese Stange zur Stossdämpferaufnahme hat mir nie gefallen, deshalb hab ich dieses Teil selbst gebaut (hab irgendwo in den Tiefen der Garage meines Vaters noch den rostigen Chrom-Dinosaurier liegen). Ich hab auch drauf geachtet das die Linien sich etwas an die Kontur des Kotflügels anpassen und das Teil dadurch schmal bleibt und der schlanken Linie meiner Lady keine "Rettungsringe" verleihen

Verfasst: Do Sep 01, 2005 14:21
von XTdirk
hi, der gebäckträger war das erste teil, daß ich bei meiner nach dem kauf
abmontiert habe. die gebäckrolle schnalle ich mir immer auf die sitzbank.
bei sozius betrieb müßte ich halt den träger aus dem keller hohlen...
bei belgischen und französischen XTs sieht man häufig diesen hier:
den finde ich ganz nett, ok..seitliche packtaschen oder koffer kann man an diesem auch vergessen...
herzlichst
Re: Gibts eigentlich Vorschriften für nen Gepäckträger?
Verfasst: So Jun 02, 2013 23:19
von Yaron
Abend,
ich bastel gerade an meinem Gepäckträger und hab doch recht spät daran gedacht, dass es dem TÜV gefallen muss. Außerdem will ich einfach eure Meinung hören.
Also was haltet ihr davon?
Link:
https://www.dropbox.com/sh/bl3p6nub894da3l/SJp7kZ4s5b
Gruß
Christian
Re: Gibts eigentlich Vorschriften für nen Gepäckträger?
Verfasst: Mo Jun 03, 2013 9:32
von PeJo
Außerdem will ich einfach eure Meinung hören.

Ganz Ehrlich ?
Optisch finde ich das ist der Hässlichste Gepäckträger den ich je gesehen habe.
Von der Form her denke ich du willst Bierkästen Transportieren

und wegen Der Stabilität denke ich möchtest du nicht nur einen Kasten Transportieren
Ich denke der Gepäckträger wird dir deine Erlaubte Zuladung merklich verringern.
Aber ich könnte mir vorstellen dass du mit den scharfen Ecken des Gepäckträgers beim Tüv Probleme bekommen konntest.
Nicht traurig sein über meine Ehrlichkeit
Gruß Peter