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Worauf achtet der Mann vom TÜV?

Verfasst: Fr Jun 03, 2005 20:32
von Fördeschwimmer
Hallo,

in der nächsten Woche steht für mich ein Besuch beim TÜV an. Dabei handelt es sich um eine Vollabnahme. Meine XT ist Baujahr `77 und wurde `78 zum erstenmal zugelassen. Ich habe sie in den 90ern aus Italien mitgebracht und denke mit Schrecken an die Zulassung zurück. Nur das KBA habe ich da in guter Erinnerung.

Ich hätte nun gerne einige Tips bzgl. des Besuches beim TÜV.

1) Beim letzten mal ist mein Kettenschutz nicht akzeptiert worden, es handelt sich hier um das kleine Blechteil, welches vor der Kunststoffversion verbaut wurde. Kann man hier sehen:

http://www.xt500.ch/modell77.html

Hat einer von Euch positive Erfahrungen mit diesem Kettenschutz gemacht?

2) Ich habe gehört, dass man um die lästige Radabdeckung herumkommen kann. Stimmt das?

3) Was ist mit der Gummischutzkappe auf den Radachsmuttern? Kommt am ohne durch?

4) Bei mir sind Ochsenaugen montiert. Hinten habe ich keine Blinker. Wie ist es hier um die Zulassungsfähigkeit bestellt?

Ich bin für jeden Tip dankbar, habe keine Lust 2mal beim TÜV aufzuschlagen. Falls Euch Sachen einfallen, auf die man unbedingt achten sollte, immer her damit.

Vielen Dank

Re: Worauf achtet der Mann vom TÜV?

Verfasst: Fr Jun 03, 2005 21:05
von Andy
1) Beim letzten mal ist mein Kettenschutz nicht akzeptiert worden, es handelt sich hier um das kleine Blechteil, welches vor der Kunststoffversion verbaut wurde. Kann man hier sehen:
http://www.xt500.ch/modell77.html
Hat einer von Euch positive Erfahrungen mit diesem Kettenschutz gemacht?
Ich kenne nur den aus Kunststoff.
2) Ich habe gehört, dass man um die lästige Radabdeckung herumkommen kann. Stimmt das?
Meinst du damit das große Kuchenblech für das Nummernschild? Wenn ja, dann geht das, wichtig ist nur ein Katzenauge hinten. Hat bei mir kein problem gegeben.
3) Was ist mit der Gummischutzkappe auf den Radachsmuttern? Kommt am ohne durch?
Dürfte ohne kein Problem sein, ich hatte sowas noch nie drauf und auch nicht bei einer gesammtabnahme.
4) Bei mir sind Ochsenaugen montiert. Hinten habe ich keine Blinker. Wie ist es hier um die Zulassungsfähigkeit bestellt?
Gleich eintragen laßen, dann ist für die zukunft alles klar.


Ich wünsche Gutes gelingen!

Verfasst: Fr Jun 03, 2005 21:49
von seefreedo
Moin Fördeschwimmer!

Das soll klappen, fahr mal hin zum TÜV.
Wie Andy sagt, solltest Du die Ochsenaugen gleich eintragen lassen.
Falls Du unsicher bist wegen dem kurzen Kettenschutz, kann ich Dir den gerne gegen einen guten aus Kunststoff tauschen :D !
Dein Teil ist allerdings relativ wertvoll, da selten und ich kann Dir natürlich auch einen leihen :) !

Viel Glück mit den Männern in den komischen Kitteln,
Matthias

Verfasst: Fr Jun 03, 2005 22:04
von LuckyXT
Bei meiner XT-Vollabnahme wurde folgendes moniert:

- Lenkkopflager hat Rastpunkte (war noch das alte Kugellager drin)
- Speichenspannung nicht okay
- Keine ABE für die Konis vorhanden
- Streuscheibe vom Scheinwerfer verdreht

Das hat für "schwere Mängel" und einen neuen Termin ausgereicht :evil:

Geprüft wurde außerdem:
- Lichter & Hupe
- Kettenspannung
- Bremsen (bei der Probefahrt)
- Reifen (Profil/ Größen)

Was den Prüfer immer freut ist ein sauberes und gepflegtes Moped ("Oh ist die noch gut erhalten !") :D

Verfasst: Fr Jun 03, 2005 22:43
von supers0nic
Mit den Ochsenaugen, ohne die hinteren Blinker wäre ich vorsichtig!
Die sind dann, glaube ich, nur erlaubt bei einer Lenkerbreite von 1m.

Natürlich hab ich an einer XT (mit originalem Lenker) die Ochsenaugen ohne die hintern Blinker montiert aber bei einer Vollabnahme könnte der Prüfer maulen.

Keine Panik

Verfasst: Sa Jun 04, 2005 1:16
von Schorsch
Ohne das hässliche Kuchenblech und ohne die Radabdeckungen komme ich immer durch. Wenn die Kiste nicht gammelig ist, dürfte das auch bei Dir der Fall sein. Probiers einfach mal aus. Bei mir ist es so, daß der Prüfer einmal langsam um die XT rumläuft, ich sie ihm dann ankicken muß und er dann eine Runde fährt. Danach gibt es einen neuen Kleber auf das Blech. Aber wie gesagt: Meine ist alles andere als gammelig :wink:

Verfasst: Sa Jun 04, 2005 16:03
von Andy
Mit den Ochsenaugen, ohne die hinteren Blinker wäre ich vorsichtig!
Die Ochsenaugen hat der Tüvprüfer, ohne die hinteren Blinker, bei einer Vollabnahme sorgenfrei eingetragen. Nur wichtig bei den Lenkerendenblinkern sind die geprüften Gläser (mit der Wellenlinie und Nummer).

Verfasst: Mo Jun 06, 2005 8:05
von Hiha
Am Besten, Du suchst Dir den Motorradspezialisten bei Deiner Prüfstelle und stellst ihm die selben Fragen. Die Cheffs kennen sich deutlich besser aus wie das Fussvolk und hängen sich deshalb auch nicht an irgendwelchem blöden Kleinkram auf. ( z.B. Lack am Lenkanschlag abgeplatzt, das bedeutet Rahmenschaden!)
Ich habe mit dieser Methode bisher immer erfolg gehabt, und mittlerweile mach ich das auch bei der normalen HU so.

Gruss und viel Erfolg

Hans

Verfasst: Fr Jun 10, 2005 22:09
von Fördeschwimmer
Vielen Dank für Eure Tips. Habe die Aktion glücklich hinter mich gebracht, Bis Juni 2007 habe ich nun Ruhe. Bin auch um eine Vollabnahme herumgekommen. Die letzte HU war zwar vor über 2 Jahren fällig, aber Dank meiner Nachlässigkeit war das Krad die ganze Zeit versichert und angemeldet. Ein milde gestimmter Prüfer bei der GTÜ hat sich meiner angenommen, völlig streßfrei.

Allen ein angenehmes Wochenende