Seite 1 von 1

1976er wieder auf der Strasse

Verfasst: Sa Jul 05, 2014 10:43
von 660smc
So meine 76er ist fertig und hat den
Veteranen-Status in der Schweiz erhalten...
P1080449 (2).jpg
Grüsse
Hanspeter

Re: 1976er wieder auf der Strasse

Verfasst: So Jul 06, 2014 16:51
von rei97
Also:
superhybsch!!!
Regards
Rei97

Re: 1976er wieder auf der Strasse

Verfasst: So Jul 06, 2014 17:48
von Merry
Glückwunsch!

Ich nehme an, der "Veteranen-Status" ist ein besonderes Prädikat!?

Re: 1976er wieder auf der Strasse

Verfasst: So Jul 06, 2014 18:17
von caferacer
Sehr schön gemacht :applaus:
LG
Thomas

Re: 1976er wieder auf der Strasse

Verfasst: So Jul 06, 2014 18:40
von sixtyfour
Sehr fein! Sieht Klasse aus. Und: Wieder eine 76er mehr auf der Strasse :zustimm:

... bei zunehmendem Bestand werden die teuren Teile ja dann irgendwann mal erschwinglich :lach:

Gruß, Markus

Re: 1976er wieder auf der Strasse

Verfasst: So Jul 06, 2014 19:01
von mic
Respekt,die ist wirklich schön.
Und ich mach mir einen Kopf darüber, wie ich meine 79er so hin bekomme. Vom Auspuff und den vielen anderen ,,Kleinigkeiten" mal ganz abgesehen. :wink:
Viel Spaß

Gruß Micha

Re: 1976er wieder auf der Strasse

Verfasst: So Jul 06, 2014 19:20
von 660smc
@all...danke für die Komplimente... :oops:

@Merry bei uns in der Schweiz ist das so umschrieben...



Als Veteranenfahrzeuge gelten Fahrzeuge, deren erste Inverkehrsetzung mindestens 30 Jahre zurückliegt und die nötigen Voraussetzungen erfüllen.

Für die Einreihung eines Fahrzeuges als "Veteranenfahrzeug" ist ein entsprechender Prü­fungsbericht erforderlich, sofern im Fahrzeugausweis in der Rubrik 17 (Besondere Verwen­dung) nicht bereits "Veteranenfahrzeug" eingetragen ist. Zuständig für die Erteilung des Prüfungsberichtes sind die Verkehrsprüfzentren.

Fahrzeuge mit dem Eintrag „Veteranenfahrzeug“ im Fahrzeugausweis werden im Kanton Bern nur alle 6 Jahre zur periodischen Fahrzeugprüfung aufgeboten.

Die nötigen Voraussetzungen sind:


Prüfung Veteranenfahrzeuge

Allgemeine Voraussetzungen für eine Anerkennung als Veteranenfahrzeug (Oldtimer).

Die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren. Liegt das Datum der ersten Inverkersetzung nicht vor, kann dies anhand der verfügbaren Unterlagen (Kataloge, Literatur, Veteranen- und Markenclubs usw.) nachgewiesen werden.
Die Fahrzeuge dürfen nicht berufsmässig verwendet werden.
Sie dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich
ausgeschlossen sind Fahrten, mit denen ein wirtschaftlicher
Erfolg erzielt wird

Sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen
Sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein

Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. Als Voraussetzung gilt eine bestandene Fahrzeugprüfung, bei welcher unter anderem folgende Punkte überprüft werden.

Zustand der Karosserie, des Rahmens und des Fahrwerkes, sowie von Motor Auspuff und Antrieb
Bremsen, Lenkung, Felgen und Reifen
Ausstattung, elektrische Anlage und Beleuchtung
Besonderheiten bei Fahrzeugen zum Sachentransport, Motorrädern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Grüsse
Hanspeter