Seite 1 von 1

XT Tank bei Kleinanzeigen gekauf bezahlt aber nun doch nicht

Verfasst: Sa Feb 08, 2014 12:41
von Micha 583 162
Hallo Leute
In Ebay Kleinanzeigen war heute ein Beulenfreier XT 500 Tank für das S Modell für VB 395 Euro. drin.
Habe 375 inclusive Versand geboten.Dann kam gleich die Antwort mit dem Okay und der Kontoverbindung und mit dem Zusatz sobald das Geld auf dem Konto ist wird der Tank versendet.Habe das Geld sofort überwiesen.Dann kam eine mail mit der Bitte den Betrag nicht mehr zu überweisen da ein Käufer heute noch vorbeikommt und ihm 450 Euro bezahlt.
Kann man da irgend etwas tun? Zählt sowas nicht schon als Vertrag wenn man per email die Bestätigung bzw Zusage bekommt und das Geld überwiesen hat.( über das Geld mach ich mir keine sorgen bin mir sicher daß ich es zurück bekomme .Aber ich hätte doch lieber den Tank.)
Wenn jemand Tips oder Infos zu sowas hat bitte melden.

Gruß
Micha

Re: XT Tank bei Kleinanzeigen gekauf bezahlt aber nun doch n

Verfasst: Sa Feb 08, 2014 16:24
von Yahmama
ebay Kleinanzeigen ist das Ganovenportal par excellence.
Wenn du die ware nicht selber abholen kanns, empfehl ich nur bezahlung über Paypal. Da kannst das Geld wieder zurückziehen.
Ich musste es auch selber erfahren. Ich warte heute noch auf 100€ rücküberweisung aus NRW.

Re: XT Tank bei Kleinanzeigen gekauf bezahlt aber nun doch n

Verfasst: So Feb 09, 2014 11:05
von XTmike
Moin moin,

mit der Rückmail ist meiner Meinung nach ein Vertrag zustande gekommen, der durch die Geldüberweisung erfüllt wurde. Wenn dann ein weiterer Käufer mehr Geld bietet und den Angebotsgegenstand selbst abholen will, ist dies für den Verkäufer zwar lukrativer, hebt den eingegangenen Vertrag mit dem ersten Käufer nicht auf. Ich bin zwar kein Jurist und gebe hier keine Rechtsberatung, ich würde aber die Konsultation eines Anwaltes empfehlen!






Grüße aus Hamburg,
Michael

Re: XT Tank bei Kleinanzeigen gekauf bezahlt aber nun doch n

Verfasst: So Feb 09, 2014 11:56
von Micha 583 162
Hallo XTMIKE
Genau diese Antwort habe ich von einem befreundeten RA bekommen.
Er hat den Artikel öffentlich zum Verkauf angeboten.Ich habe ein Angebot an ihn gesendet das er mir per email bestätigt und akzeptiert hat.Habe dann das Geld überwiesen.
Desweiteren hat mein befreundeter RA gesagt : Ich könne mir jetzt ein vergleichbaren Tank kaufen ( guter Zustand ohne Beulen und Kratzer) Wenn ich einen gefunden habe und der Tank nun 800 Euro kostet kann ich den Differenzbetrag einklagen und werde auf alle fälle gewinnen.
Es geht übrigens um den Tank den der Pejo in der Rubrik "Umfragen" gepostet hat.

Gruß
Micha