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Seitenständer

Verfasst: Mi Jan 11, 2012 18:56
von Noman89
Moin,


mal eine vllt. dumme Frage :lol: und zwar, braucht man den Seitenständer für die HU? Weil meine Halterung ausgeschlagen ist und ich die 500er sonnst irgendwie zu meinen Metallbauspezi bekommen müsste um die Buchse machen zu lassen. Für zum TÜV könnte ich mir einen Sprinter leihen. Aber halt nicht zum Hin und her eiern...-.-

Deswegen war meine Überlegung, wenn kein Ständer dran, kann der Prüfer auch nichts sagen, das der nicht selbstständig hochklappt :dance

War das so richtig gedacht?


Danke und Gruß


Chriss

Re: Seitenständer

Verfasst: Mi Jan 11, 2012 19:38
von Torsten
Hallo,

leider brauchste einen Staender, egal ob Seiten- oder Hauptstaender, fuer den Tuev-Termin; selbst ein Gespann muss diesen vorweisen:-(

Have A Nice Day
Torsten

Re: Seitenständer

Verfasst: Mi Jan 11, 2012 21:16
von UweD
Neee, oder?
Torsten, sag, dass das nicht wahr ist oder zumindest nur bei wahlweisem Betrieb. Wofür braucht ein Gespann (Dreirad, und damit statisch bestimmt) einen Ständer??
Gruß,
Uwe

Re: Seitenständer

Verfasst: Mi Jan 11, 2012 21:53
von sixtyfour
... brauchste einen Staender ...
egal ... beim graukitteligen Amtsschimmel kriegste den sowieso automatisch!

:wink:

Re: Seitenständer

Verfasst: Do Jan 12, 2012 9:02
von Kolli
... brauchste einen Staender ...
egal ... beim graukitteligen Amtsschimmel kriegste den sowieso automatisch!

:wink:
...hmmm....man müsste mit dem Prüfer reden ob der des Fahrers hier zu zählt:

:D :D :D :D

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen

(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.

(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

Re: Seitenständer

Verfasst: Do Jan 12, 2012 9:04
von caferacer
Jetzt war der Kollege schneller mit dem §, trotzdem hier nochmal zum Nachlesen:
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Grüße
Thomas

Re: Seitenständer

Verfasst: Do Jan 12, 2012 17:52
von Torsten
Neee, oder?
Leider doch, denn das Boot zaehlt nur wie ein Gepaeckstueck mit Stuetzrad:-(

Have A Nice Day
Torsten

Re: Seitenständer

Verfasst: Do Jan 12, 2012 18:03
von UweD
Na da bin ich aber froh, dass die Schweizer das offenbar anders beurteilen. Hab an meiner Guzzi glaub alles Ständer ab.
Obwohl der Hauptständer bei Radwechsel hinten ja schon auch ganz praktisch war. Aber wofür gibts Wagenheber??

Gruss in die Republik 8)
Uwe

Re: Seitenständer

Verfasst: Do Jan 12, 2012 23:27
von XTom

Leider doch, denn das Boot zaehlt nur wie ein Gepaeckstueck mit Stuetzrad:-(
Das ist alles so unglaublich in diesem Land, mir wird schlecht wenn ich das lese.
Die Adern am Hals werden dicker ... wenn mir jetzt so ein Pragraphenreiter über den Weg laufen würde...

Re: Seitenständer

Verfasst: Fr Jan 13, 2012 10:36
von caferacer
Seltsame § welche die gesetztgebenden Organe da wiedermal ausschieden Bild

Warum fällt mirda eigentlich gerade Jonnis Flur ein. Stuhl irgendwas war doch da....

Aber hörmal Tom Du willst doch jetzt nicht das Cross-Gespann tüven, oder? :lach: :wink:
Schönen sonnigen Tach noch...
Grüße aus dem Süden der Republik
Thomas

Re: Seitenständer

Verfasst: Fr Jan 13, 2012 11:14
von TT Georg
Und sonst mal anders probieren: links nen scheinwerfer und rücklicht an den Beiwagen, und PKW offen rechtslenker anmelden....muß nen PKW offen auch nen Ständer haben..??

ooch, ihr habt das mit den Warnwesten in EU noch nicht gelesen??? Höhö..

oder bei uns alles neue rund um den Führerschein 19.1.2013....nicht etwa 1.12013....nee 19.1. usw.

aber wir unserem jahrgang haben ja im Abi da gesessen und nix zu den Schulfreunden gesagt, die da BWL und Jura studieren wollten und nicht Klempner werden wollten....und nun wollen die ja auch alle Jobs... und denken sich soo lustige sachen aus...die wir nun ausbaden dürfen....

Hey, die Polizei bei uns muß nun endlich auch die starken brillen der franzosen seit letzten April bekommen haben. hat ja nur 50 Jahre gedauert und nun sind die Buchstaben und Zahlen klein wie in Frankreich... geht doch. boa ey.
oder diese neuen Blinker mit Rück/Bremslicht, wo man dann sein orig. 76er rundes licht nicht mehr nutzen darf( Iss ja eh arschteuer datt Glas)..... voll super!!! früher brauchte der Amischlitten glatt ne Ausnahmegenehmigung beim amt für sein blinkendes Rücklicht..
nun warte ich langsam drauf, wann ich ne grüne plakette tragen muß und nach einer energieklasse eingestuft werde...

schönen sonntag und grüßt den Pastor.

Re: Seitenständer

Verfasst: Sa Jan 14, 2012 16:07
von Torsten
Die Adern am Hals werden dicker ... wenn mir jetzt so ein Pragraphenreiter über den Weg laufen würde...
Lohnt sich nicht.

Dafuer kannste als Gepaeckstueck montieren was Du moechtest...Lastenboot, Cross-Boot oder eine Transportschiene mit XT:-)

Have A Nice Day
Torsten

Re: Seitenständer

Verfasst: Mo Jan 16, 2012 21:36
von stefenle
Hallo,

leider brauchste einen Staender, egal ob Seiten- oder Hauptstaender, fuer den Tuev-Termin; selbst ein Gespann muss diesen vorweisen:-(

Have A Nice Day
Torsten
Da muss ich Dir nun leider widersprechen, mein Gespann hat definitiv keinen Ständer aber dafür Tüv...tschuldigung: HU denn ich war bei der DEKRA. Die Jungs habe ja schon öfters Sinnhaftigkeitsprobleme, aber soweit geht´s dann doch nicht: Gepann braucht keinen Ständer (Ausnahme wahlweise Betrieb oder Schwenkergepann - sprich alles was umfallen kann) - Solo Maschine braucht aber definitiv einen Ständer... hieße hier statt Buchse vielleicht eine stärkere / zusätzliche Feder / viel Fett / Teflonband-Buchse???

Re: Seitenständer

Verfasst: Di Jan 17, 2012 19:36
von Torsten
Da muss ich Dir nun leider widersprechen, mein Gespann hat definitiv keinen Ständer aber dafür Tüv
Die Frage war nicht ob ein Gespann unbedingt einen Staender benoetigt, sondern ob einer vorgeschrieben ist; und das ist der Fall.
Was man daraus macht, und ob einen Tuever dieses interessiert ist dann widerum etwas anderes.

An meinem Gespann ist der Hauptstaender sinnlos, bei 345 Kg:-) Dann lieber den Krad-Heber.

Have A Nice Day
Torsten

Re: Seitenständer

Verfasst: Mi Jan 18, 2012 13:07
von zottel
- ein Seitenständer und/oder ein Hauptständer muss vorhanden sein
Auf einem Bierkasten kann sie stehen.

- ein Losfahren mit ausgeklapptem Ständer darf nicht möglich sein
geht definitiv nicht.

- der/die Ständer muss/müssen sicher fixiert werden - i.d.R. mittels zweier Federn oder eine Feder in Verb. mit einer Halteklammer oder eine nachgewiesen haltbare Feder (10000 Zyklen)
Ein genormter Spanngurt müßte doch reichen.