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"Im Kundenauftrag"

Verfasst: Do Dez 08, 2011 21:28
von mailofon
mal ne Frage:
wie ist das nun, wenn der Verkäufer (Händler) im Kundenauftrag verkauft aber selbst im Vertrag als Verkäufer drinsteht - gibt es dann die einjährige Gewährleistung oder doch nicht? Werde da nicht so richtig schlau.
Dank und vorweihnachtliche Grüße
Bernd

Re: "Im Kundenauftrag"

Verfasst: Do Dez 08, 2011 22:03
von seefreedo
Moin

"Windige" Sache :mrgreen: So arbeiten wohl Gebrauchtfahrzeugverkäufer :roll:

Aber mal von der Seite des Verkäufers gesehen :!:

Der gute alte "Pferdehandel" ist doch gar nicht mehr möglich! Wenn man als Händler ein gebrauchtes Fahrzeug legal verkaufen möchte, bekommt man garantiert Ärger :!: Irgendwas findet sich immer innerhalb der einjährigen Gewährleistungspflicht :roll:

Daher werden natürlich sämtliche Gesetzeslücken genutzt oder das Fahrzeug wird exportiert, oder wiederum nur an Händler verkauft (da gelten die Gesetzeslücken und Gewährleistungspflichten nämlich nicht :!: :?: )

Die (für mich :!: ) einzige Lösung ist, das Fahrzeug in Teilen zu verkaufen oder nur an Menschen von denen man garantiert weiß, dass sie damit umgehen können :!: :!:

Beste Grüße,

Matthias