Servus Hans...
lach...was anschwellt, schwellt auch wieder ab....
In den Staatsdienst hat es mich nicht verschlagen und Angst um
meinen Job...als recht krisensicher gilt ja Bestattungsunternehmer,
weil gestorben wird immer, bin ich aber auch nicht.
Als Lehrbub wurde ich Zeuge wie der Herr vom Eichamt die 5 Liter Ölkanne
mit einem 100 Millillter fassenden Reagenzglas ausliterte, anschließend die
Skala ablötete, neu setzte, verlötete und zur Überprüfung des ganzen
die Befüllung von vorne begann.
Damals schwoll meinem Chef besagte Ader
Bezahlt wurde nach Aufwand des Beamten.
Aber zum Thema, Fahrrad Tacho ist für die HU Okay, mit EZ vor dem 01.01.1991 braucht es nicht mal eine Beleuchtung.
Wie der Prüfer den nun überprüft liegt ( noch ) in seinem Ermessen.
Mit der Novellierung des §29 wird sich das aber auch ändern.
Und selbst beim EG Kontrollgerät führt die §57 b berechtigte Werkstatt
nur eine Angleichung des Fahrtschreibers durch.
Es wird nichts geeicht und das wollte ich nur zum Ausdruck bringen.
Alle Deine Beiträge fand ich sachlich und fachlich korrekt, nur hierbei hat
mich der Hafer gestochen
Verzeihe dieses bitte einem blinden Hessen
Grüße
Markus