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Verfasst: Mo Mär 06, 2006 14:28
von steamhammer
Vielleicht findet sich ja auch ein Unternehmen, das gegen Folgeschäden jedweder Explosionen versichert. Nie wieder Reparaturkosten :D

Aber obacht, so kann's kommen:

(Quelle: Criminal Lawyer Award Contest und Charlotte Observer - 12/1997)
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In Charlotte, North Carolina, USA, kaufte ein Rechtsanwalt eine Kiste mit 24 sehr seltenen und sehr teuren Zigarren. Er versicherte diese gegen Feuer jeder Art. In den folgenden Monaten rauchte er die Zigarren nacheinander auf. Danach forderte er von seiner Versicherung den Ersatz des Brandschadens.

In seinem Anspruchschreiben führte der Anwalt aus, dass die Zigarren durch "eine Reihe kleiner Feuer" vernichtet worden waren. Die Versicherung weigerte sich, die Zigarren zu bezahlen, und zwar mit der einleuchtenden Argumentation, der Anwalt habe die Zigarren bestimmungsgemäß verbraucht.

Der Rechtsanwalt klagte ... und gewann. Das Gericht stimmte mit der Versicherung überein, dass der Anspruch des Anwalts unverschämt sei, doch ergab sich aus der Versicherungspolice, dass die Zigarren gegen jegliche Art von Feuer versichert waren. Da keine Haftungsausschlüsse bestanden, musste die Versicherung zahlen.

Statt ein langes und teures Berufungsverfahren anzustrengen, akzeptierte die Versicherung das Urteil. Sie bezahlte die Versicherungssumme von $ 15.000.- an den Rechtsanwalt, der seine Zigarren in den zahlreichen "Feuerschäden" verloren hatte.

Nachdem der Anwalt den Scheck der Versicherung eingelöst hatte, wurde er auf deren Antrag umgehend wegen Brandstiftung in 24 Fällen verhaftet. Unter Hinweis seine eigenen Angaben vor Gericht wurde er dann wegen vorsätzlicher Brandstiftung seines versicherten Eigentums und Versicherungsbetrug zu 24 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung und $ 24.000.- Geldstrafe verurteilt.
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Dumm gelaufen...........Steffen :wink:

Verfasst: Mo Mär 06, 2006 14:38
von UweD
Antwort auf die Frage von Dieter.

Ich habe die 76er und die 77er von einem Experten der Zürich Versicherug anschauen lassen. Unterlagen oder Einschätzungen gibt es wohl nicht wirklich, was eine XT gemäss Schwacke (oder in der CH: Eurotax) wert ist. ODER? Anyway - man kann sich jdf. leicht vorstellen, dass die höchstens mit ein paar Euro/Franken da drin stehen. In dem Motorrad-Oldtimer-Katalog stehen sie meines Wissens auch noch nicht. Der Fachmann kam also und hat sie sich angeschaut, ich habe ihm meine Unterlagen (Marktpreise, Kaufpreise, Rechnungen etc.) vorgelegt, er hat sie fotografiert und nun sind sie mit Fr. 4'000,- und Fr. 4'500,- veranschlagt und versichert. Das kostet zwar ein GANZ klein wenig mehr Prämie, aber wenn sie wegkommen, ist wenigstens der Kummer ein wenig kleiner. Wie so eine Schätzerei allerdings in D. ausschaut - keine Ahnung.
Grüssle
Uwe

Versicherungsgutachten in Deutschland

Verfasst: Mo Mär 06, 2006 15:13
von ingo
Wie so eine Schätzerei allerdings in D. ausschaut - keine Ahnung.
Eigentlich ganz ähnlich.

Ingo

Verfasst: Mo Mär 06, 2006 15:19
von toadfoot
Hallo,

Wiederbeschaffungswert bei (unverschuldetem) Totalschaden richtet sich nach "tatsächlichem" WBW einer "vergleichbaren" Maschine, den der Gutachter anhand der Unfallmaschine und den auf dem Markt befindlichen Objekten (die ich ihm allerdings selbst heraussuchen und zukommen lassen musste) ermittelt.
Wie das bei Diebstahl aussieht, weiss ich nicht. Vermutlich hängt es da vor allem am Nachweis, dass die gestohlene Maschine tatsächlich den und den Zustand hatte....
Schätze mal, der lässt sich nur über ein Wertgutachten belegen.

Verfasst: Mo Mär 06, 2006 17:28
von UweD
....eben drum hab ich ja so ein Wertgutachten machen lassen. Zugrunde lagen meine Unterlagen. Wobei.. wenn ich an die Preise in der CH von dem Link hier neulich denke, dann bin ich zu tief eingestiegen :-D
Uwe

Versicherung

Verfasst: Mo Mär 06, 2006 22:48
von Dieter
Hallo Uwe,

vielen Dank für deine Infos.

Werd mich hierzu mal bei einem Gutachter informieren.

Dieter

Verfasst: Mo Mär 06, 2006 23:31
von erpel
ich habe meine XT Bauj. 83 beim Gerlingkonzern mit Teilkasko versichert. Diese Versicherung bietet auch für Oldtimer eine Versicherung an. Ich habe mehrmals wegen meiner XT angefragt aber nie eine Antwort bekommen. Anscheinend ist dies nicht genügend lukrativ. Wahrscheinlich geht dies erst ab Rolls-Royce los. :D
Hier zwei Links zu den Oldtimerangaben:

http://www.gerling.de/de/MaklerNet/cont ... imer!intro

http://www.gerling.de/de/MaklerNet/cont ... id=default

Gruß
Harald