mal ne Frage:
wie ist das nun, wenn der Verkäufer (Händler) im Kundenauftrag verkauft aber selbst im Vertrag als Verkäufer drinsteht - gibt es dann die einjährige Gewährleistung oder doch nicht? Werde da nicht so richtig schlau.
Dank und vorweihnachtliche Grüße
Bernd
"Im Kundenauftrag"
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"Im Kundenauftrag"
Bernd ... der jetzt auch (wieder) ne 500er hat
... und als Kind nie Eintopf mochte.
... und als Kind nie Eintopf mochte.
- seefreedo
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Re: "Im Kundenauftrag"
Moin
"Windige" Sache
So arbeiten wohl Gebrauchtfahrzeugverkäufer
Aber mal von der Seite des Verkäufers gesehen
Der gute alte "Pferdehandel" ist doch gar nicht mehr möglich! Wenn man als Händler ein gebrauchtes Fahrzeug legal verkaufen möchte, bekommt man garantiert Ärger
Irgendwas findet sich immer innerhalb der einjährigen Gewährleistungspflicht
Daher werden natürlich sämtliche Gesetzeslücken genutzt oder das Fahrzeug wird exportiert, oder wiederum nur an Händler verkauft (da gelten die Gesetzeslücken und Gewährleistungspflichten nämlich nicht
)
Die (für mich
) einzige Lösung ist, das Fahrzeug in Teilen zu verkaufen oder nur an Menschen von denen man garantiert weiß, dass sie damit umgehen können
Beste Grüße,
Matthias
"Windige" Sache


Aber mal von der Seite des Verkäufers gesehen

Der gute alte "Pferdehandel" ist doch gar nicht mehr möglich! Wenn man als Händler ein gebrauchtes Fahrzeug legal verkaufen möchte, bekommt man garantiert Ärger


Daher werden natürlich sämtliche Gesetzeslücken genutzt oder das Fahrzeug wird exportiert, oder wiederum nur an Händler verkauft (da gelten die Gesetzeslücken und Gewährleistungspflichten nämlich nicht


Die (für mich



Beste Grüße,
Matthias
Alles wird perfekt 

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