... die spinnen doch ...

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mailofon
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... die spinnen doch ...

Beitragvon mailofon » Do Jun 10, 2010 12:11

Hallo,
wollte heute meine XT250 ab- und gleich die XT500 anmelden, und dabei das Kennzeichen übernehmen.
Da meint die Tante von der Zulassungstelle:
"Das Schild ist mit 24 cm zu klein, es muß 25 haben, das kriegen sie nicht gestempelt!"
Da ist mir dann doch die Zornesröte ins Gesicht gestiegen, ich habe mich bei der Dame entschuldigt und bin
nach Hause gegangen. Und da hock ich jetzt am PC und rege mich so langsam ab.
Das Kennzeichen habe ich jetzt seit 5 Jahren dran und nie hat es gejuckt ob das n Zentimeter zu klein ist.
Und nun brauch ich n neues und kann das alte wegschmeißen!
Wie sind eure Erfahrungen?
Gibt es da noch ne Chance?
Meine Zulassungsstelle ist Wiesloch.
Grüße
Bernd ... der jetzt auch (wieder) ne 500er hat
... und als Kind nie Eintopf mochte.

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Re: ... die spinnen doch ...

Beitragvon Mr. Polish » Do Jun 10, 2010 12:32

Ich hab glaub ich 20*22cm drauf :gruebel:
Weiss die Dame, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Motorrad und nicht um einen Bus handelt?
Und überhaupt, wenn der Prüfingenieur das Nummernschild nciht als zu klein bemängelt kann es der Zulassungsschnepfe doch scheissegal sein, wie gross Dein Kennzeichen ist...
Gruss, Fabi
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sixtyfour
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Re: ... die spinnen doch ...

Beitragvon sixtyfour » Do Jun 10, 2010 12:49

meine XT250 ab- und gleich die XT500 anmelden, und dabei das Kennzeichen übernehmen.
Hab ich das richtig verstanden, dass du das Kennzeichen deiner abgemeldeten 250er für die Anmeldung 500er verwenden willst?
Nach allem, was ich weiß, geht das doch gar nicht, da die Nummer nach Abmeldung - zumindest bislang - noch 1 Jahr gesperrt bleibt um mit dem ursprünglichen Fahrzeug in Verbindung gebracht werden zu können (kriminaltechnisch und so).

Aber es wird ja sowieso gerade wieder alles anders :gruebel:

Wenn es allerdings mittlerweile zulässig sein sollte, ist das, was dir gesagt wurde, der Megaschwachsinn. Ich habe auch ein 22er Kennzeichen.
Wichtig ist schlichtweg, ober die Siegel im Ermessen des Klebegehilfen noch genug Platz haben. Das hängt dann wiederum mit der Buchstaben/Zahlen-Kombination zusammen. Aber diesen Beweis hast du ja bereits mit deinem alten, gesiegelten Kennzeichen erbracht (das voraussichtlich auf der gleichen Zulassungsstelle gesiegelt wurde, oder???)

Ich würd´einen Tag warten und nochmal hinfahren. Wahrscheinlich klappt´s dann.

Gruß
Markus
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Re: ... die spinnen doch ...

Beitragvon Torsten » Do Jun 10, 2010 14:09

... - zumindest bislang - noch 1 Jahr gesperrt bleibt um mit dem ursprünglichen Fahrzeug in Verbindung gebracht...
Ist schon ein paar Tage her seit dem das geaendert wurde, nun liegt das Kennzeichen einen Tag brach, kann reserviert werden und am naechsten Tag dann neu gestempelt werden.

Have A Nice Day
Torsten

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Re: ... die spinnen doch ...

Beitragvon sixtyfour » Do Jun 10, 2010 16:11

...Ist schon ein paar Tage her seit dem das geaendert wurde
jaja, ich hab´s kapiert, ich bin :alt:

Gruß
Markus ... der gerade erst erfahren hat, dass der TÜV nach Überziehen des Termins jetzt nicht mehr zurückstempelt. Und dass für Motorräder vor Baujahr 90 kein zweiter Rückspiegel mehr erforderlich ist. Außerdem scheint es keinen verbleiten Sprit mehr zu geben :!:
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Re: ... die spinnen doch ...

Beitragvon Frank M » Do Jun 10, 2010 16:26

Und dass für Motorräder vor Baujahr 90 kein zweiter Rückspiegel mehr erforderlich ist.
dachte ich auch, mein Prüfer wollte mich kürzlich aber vom Gegenteil überzeugen...

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Re: ... die spinnen doch ...

Beitragvon sha » Do Jun 10, 2010 17:21

Ich hatte das Theater mit der Kennzeichengröße in der Zulassungsstelle Stuttgart. In meinem Original Fahrzugbrief ist eingetragen, dass das Kennzeichen max. 21cm x 21cm groß sein darf. Die wollten dann ein Gutachten dafür sehen. Die Einwände, dass ich kein Gutachten habe, weil es im Original schon von Anfang an eingetragen war, dass es bei der XT einen Sinn hat ein kleines Kennzeichen zu haben (Auspuff), dass ich mit einem breiteren Kennzeichen gegen die Zulassungsvorschriften verstoße und somit die Betriebserlaubnis erlischt und dass ich keinen Oldtimer weil die Zulassungsstelle mir kein kleines Kennzeichen geben will komplett umbaue, brachten mir nach längerer Diskussion mit dem Leiter der Dienststelle ein Kennzeichen mit 20cm x 20cm.
Die Damen an der Ausgabe konnten es kaum glauben. :eek:
Grüße Sebastian, XT500 Bj80 fast Original.

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Re: ... die spinnen doch ...

Beitragvon Yochen » Do Jun 10, 2010 17:44

Und dass für Motorräder vor Baujahr 90 kein zweiter Rückspiegel mehr erforderlich ist.
dachte ich auch, mein Prüfer wollte mich kürzlich aber vom Gegenteil überzeugen...
Da muss der Graukittel nur mal seinen PC bemühen, da stehts drin, ab 01.01.1990 bei über 100km/h Höschstgeschwindigkeit 2 Spiegel, bis 31.12.1989 einer erlaubt.

Und hier in Dithmarschen sind standardmäßig 20x22 cm erlaubt, seit der alte Stempelkleber in den wohlverdienten und von allen Anmeldern sehnlichts erwarteten Ruhestand gegangen ist, gibt es gar keine Diskussionen mehr.
Gruß
Jochen

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Beitragvon ulrich » Do Jun 10, 2010 20:46

Einfach mal googeln nach : § 10 FZV Anlage 4, dort sind die Maße der Kennzeichen genau aufgeführt , beim Motorrad kommt es ja meist auf das Höchstmaß der Breite an, ein Mindestmaß existiert gar nicht, falls die erforderliche Schriftgröße bei den notwendigen Buchstaben + Zahlen incl. Mindestmaß Abstand und Randbreite etc. eingehalten wird.
Sehr schönes Fachchinesisch steht da, dass in dem Moment seinen Schrecken verliert, wenn man es an entsprechender Stelle mit dem Brustton der Überzeugung vorträgt. Das Problem liegt aber meist bei den Schildermachern, die aus Bequemlichkeit + Gründen der Vorratshaltung nur die gängigen Größen des "nackten" Schildes vorrätig halten. Wenn aber Randbreite, Abstand zum EU-Feld, Abstand zu den Buchstaben, Zahlen und Stempeln mit dem Mindestmaß eingehalten werden, dann hat z.B. ein Kennzeichen H-A 7 folgende Mindest-Maße (falls ich mich nicht verrechnete) : 4,5 + 40,0 + 8 + 47,5 + 8 + 45 + 8 + 4,5 : 165,5 mm breit, 200 mm hoch - und alle Forderungen der FZV sind erfüllt.
Jetzt aber wird der Schildermacher argumentieren : "So´ne Vorlage habe ich nicht, kann ich nicht anfertigen, nehmen Sie das Standardmaß..." etc. pp
Wer aber z.B. WHV-WW 889 als Kennzeichen erhält, wird um das Höchstmaß in der Breite von 280 mm (bei 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen) nicht herumkommen, dann aber schon teilweise mit Engschrift und somit abweichend von der Schriftart Mittelschrift.
Ist´s nicht herrlich?

Gruß
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Re: ... die spinnen doch ...

Beitragvon TT Georg » Do Jun 10, 2010 20:50

Passt auf, wenn dann das Wechselkennzeichen kommt, wollen die obrigen bestimmt auf einem kennzeichen den TÜV, Und AU von jedem Fahrzeug auf einem Kennzeichen sehen.....
Garantiert kommt soon Blödsinn oder wat anderes noch auf uns zu....
Grrr....

Gruß

georg
Wenn mir als 18jähriger im Jahr 1988 gesagt hätte, das ich dieses 40 Jahre alte Moped fahren soll um cool zu sein, dann haetten ich wohl ganz brav den Mittelfinger gehoben und auf den hobeln aus 1948 gezeigt. Vergiss es.

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Re: ... die spinnen doch ...

Beitragvon healer » Do Jun 10, 2010 22:11

vielleicht bauen sie die dinger dann in regenbogenfarben und im zentrum gebohrt und befestigt zum einstellen per hand auf das jeweilige fahrzeug.
ich war schon nicht wenig erstaunt, dass das rote wechselkennzeichen in d möglich ist. das ist so ganz und gar undeutsch.
wenn ich bedenke, dass ich in wildwestmanier im april mit dem bus angehalten wurde, weil ich keine asu-plakette vorn mehr habe.... mit diesem kontrollwahn ist es dann für das kennzeichen jedenfalls vorbei, hoffe ich.

gruss vom
healer
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Re: ... die spinnen doch ...

Beitragvon Frank M » Fr Jun 11, 2010 1:03

Da muss der Graukittel nur mal seinen PC bemühen, da stehts drin, ab 01.01.1990 bei über 100km/h Höschstgeschwindigkeit 2 Spiegel, bis 31.12.1989 einer erlaubt.
jepp, auf den ersten Blick nicht ganz so durchsichtig, aber wenn man sich kurz etwas damit beschäftigt wird alles sofort glasklar. :irre:

Kleiner Auszug dazu aus dem Verkehrsportal:


Mit der ÄndVO vom 23.03.2000 wurde der § 56 StVZO neu gefasst.
Die bis dahin in Absatz 2 Nr. 5 und 6 aufgeführten Kräder, wurden nun im neuen Abs. 2 Nr. 5 aufgeführt.
Nachteilig für den Leser ist, dass hier nur noch auf Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 StVZO verwiesen wird.

In § 30a Abs. 3 wiederum, wird nur auf auf Kraftfahrzeuge nach Artikel 1 der Rili 2002/24/EG (alt 92/61/EWG) verwiesen.
Nach Artikel 1 der Rili 2002/24/EG handelt es sich um (kurz gesagt!!!) zweirädrige Kraftfahrzeuge.

Richtig verwirrend wird es erst, wenn man sich nun die Übergangsbestimmungen des § 72 StVZO anschaut.

Der von @HC Gordon am 25.03.2005, 17:19 Uhr erfolgte Hinweis auf die Übergangsbestimmung des § 72 zu § 56 Abs. 2 Nr. 2
(Außenspiegel auf der rechten Seite) "...ist spätestens ab 1. Januar 1990 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. Auf Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 56 Abs. 1 Nr. 2 in der vor dem 1. Juli 1988 geltenden Fassung anzuwenden."

bezieht sich natürlich nicht auf Kräder!

Der § 72 enthält für diese Fahrzeugart zwei Übergangsbestimmungen.

1. Für Kräder i. S. d. § 30a Abs. 3 StVZO (siehe o. g. Rili 2002/24/EG) gelten diese Vorschriften erst ab 17.06.2003

davor sind die Vorschriften der bis zum 1. April 2000 geltenden Fassung anzuwenden.

In dieser alten Fassung wurden die Vorschriften hinsichtlich von Rückspiegeln an Krädern in § 56 Abs. 2 Nr. 5 und 6 StVZO geregelt.

Hier wurde bestimmt:

Nr. 5
bei Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchtsgeschwindigkeit von nicht mehr als 100 km/h ein Rückspiegel auf der linken Seite,

Nr. 6
bei Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h zwei Rückspiegel - jeweils einer an jeder Seite-.

2. Für Kräder nach der alten Fassung (vor 23.03.2000)

In der Übergangsbestimmung des § 72 zu § 56 Abs. 2 Nr. 6 (zweiter Rückspiegel), wurde bereits vor der ÄndVO vom 23.03.2000 ausgeführt:
... ist spätestens ab 1. Januar 1990 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Krafträder anzuwenden. Bei Krafträdern, die vor dem 1. Januar 1990 erstmals in den Verkehr gekommen sind, genügt ein Rückspiegel.

Diese Übergangsbestimmung wurde selbstverständlich beibehalten.

Problematisch ist nur, dass der Leser in StVZO Texten ab 23.03.2000 den Abs. 2 Nr. 6 und die alte Nr. 5 nicht finden wird.

Dies kann mitunter zu falschen Schlussfolgerungen führen.

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Mr. Polish
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Re: ... die spinnen doch ...

Beitragvon Mr. Polish » Fr Jun 11, 2010 9:52

Trotz aller Bemühungen ist das kein Grund zur Veranlassung...
Gruss, Fabi
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Re: ... die spinnen doch ...

Beitragvon caferacer » Fr Jun 11, 2010 11:19

......
Da meint die Tante von der Zulassungstelle:
"Das Schild ist mit 24 cm zu klein, es muß 25 haben, das kriegen sie nicht gestempelt!"
Grüße
Vielleicht hat die "Gute" was durcheinandergebracht. Denn bei Leichtkrafträdern (also bis 80km/h) gibt es in etwa diese Größenvorgabe (24-25,5cm Breite). Auch so ein Quatsch! Mein Sohn hat an seiner DT jetzt ein "schönes breites " Schild.

Ich kann nur wiedermal auf diese "witzigen" Besuche bei der Zulassungsstelle verweisen, wenn es um das Thema Engschrift geht. Wunschkennzeichen vorbestellt. XT und einstellig nie verfügbar, daher immer 2 Zahlen (insgesamt 6 Ziffern). Der Wunsch nach Engschrift führt regelmäßig wiederkehrend zur Diskussion mit dem Schaltervollzugspersonal und anschließender Rückfrage beim Amtsleiter. Bis jetzt gings dann immer. Das hätte ich in dem eingangs genannten Fall auch getan.
Ansonsten mal über Wunschkennzeichen recherieren. Meist geht das auch online.

Nun wie das in Zukunft mit den Wechselschildern wird, bin ich schon gespannt. Man hatte ja mal was von einer zusätzlichen Ziffer (W) gesprochen. So wie bei den Oldtimern ein H am Ende des Schilds.
Könnte man sich eigentlich alles sparen. Siehe Österreich. HU Plakette am Rahmen oder der Karosserie.
Und für Deutschland statt dem HU Bebber einfach ein amtliches W oder H Aufkleberle am Schild und aus.
In diesem Sinne.
Grüße
Thomas
Thumpie R.I.P

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Re: ... die spinnen doch ...

Beitragvon mailofon » Mo Jun 28, 2010 23:14

puuh,
ich habs geschafft - das alte, angeblich zu kleine Kennzeichen wurde problemlos
bei der Zulassungsstelle in Wiesloch mit einer neuen TÜV-Plakette gestempelt
und auf die XT500 überschrieben.
(Die Sachbearbeiterin war irgendwie n bißchen gestresst (sagte sie zumindest zu ihrer Kollegin, O-Ton: "bin ich froh wenn ich heute hier raus komme") - aber nicht wegen mir. :)
Vielleicht sollte ich mit so "besonderen" Dingen immer Freitags hingehen, da kucken die nicht mehr so genau. *lach*
Allerdings mußte ich € 10.50 wegen "Wunschkennzeichen" berappen, die Übernahme auf ein neues Mopped beinhaltet wohl richtig viel Bürkratie, so wurde mir zumindest gesagt.
Da hätte ich mir bald ein neues Schild holen können! :<
Aber was solls, Schild is anne 500er dran und nun kanns also losgehen. *freu*
Bernd ... der jetzt auch (wieder) ne 500er hat
... und als Kind nie Eintopf mochte.


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