Frisierter Roller darf vernichtet werden
Das Frisieren eines Motorrollers bringt nicht nur Bußgelder und Punkte, auch die Vernichtung eines rechtswidrig getunten Kraftrads ist rechtmäßig.
Im verhandelten Fall, den der ADAC veröffentlicht hat, hatte der Eigentümer des motorisierten Zweirads einen unzulässigen Auspuffkrümmer eingebaut und den Luftfilter technisch so verändert, dass die für Motorroller zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h problemlos überschritten werden konnte. Bei einer Kontrolle stellten Polizeibeamte den Roller sicher. Im Anschluss an das Bußgeldverfahren ordnete das Land Rheinland-Pfalz zusätzlich die Vernichtung des Motorrollers an. Nach Auffassung des Gerichts sei dies zur Verhinderung weiterer Straftaten dringend erforderlich gewesen.
(bub, 11.8.08)
Verwaltungsgericht Mainz
Aktenzeichen 1 K 825/07.MZ
Offene Leistung irgendwie eintragen lassen, jetzt!
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Offene Leistung irgendwie eintragen lassen, jetzt!
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Re: Offene Leistung irgendwie eintragen lassen, jetzt!
Hallo,
was immer (bub, 11.8.08) fuer ein Blaettchen ist, eine Straftat stellt das frisieren von Rollern nicht da.
Have A Nice Day
Torsten
was immer (bub, 11.8.08) fuer ein Blaettchen ist, eine Straftat stellt das frisieren von Rollern nicht da.
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Re: Offene Leistung irgendwie eintragen lassen, jetzt!
Das bloße tunen stellt in erster Linie eine Ordnungswidrigkeit dar, da hast Du schon recht.
In dem Text steht aber auch nicht das das tunen eine Straftat darstellt, sondern das weitere verhindert werden sollten.
Wenn von dem Fahrzeug eine besondere Gefahr für den Straßenverkehr ausgeht (was bspw. bei unterdimensionierten Bremsen der Fall sein könnte), ist dies auch strafbewehrt.
Oder "Fahren ohne Fahrerlaubnis", wegen zu schnell oder Hubraumerweiterung - auch strafbar...
In dem Text steht aber auch nicht das das tunen eine Straftat darstellt, sondern das weitere verhindert werden sollten.
Wenn von dem Fahrzeug eine besondere Gefahr für den Straßenverkehr ausgeht (was bspw. bei unterdimensionierten Bremsen der Fall sein könnte), ist dies auch strafbewehrt.
Oder "Fahren ohne Fahrerlaubnis", wegen zu schnell oder Hubraumerweiterung - auch strafbar...
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Re: Offene Leistung irgendwie eintragen lassen, jetzt!
Dieser Fall ist mir bekannt, oder besser: ich hab davon gehört und es gab schon Diskussionen drüber.
Nach meinen Infos wurde der Rollerfahrer MEHRMALS mit seinem frisierten Teil erwischt und mehrere Anzeigen und Uneinsichtigkeit des Fahrers veranlassten die Behörde die Vernichtung des Rollers einzuleiten.
Schnell kommen Gerüchte in Umlauf und die Signatur von Rocker sagt mit anderen Worten: Gerüchte sind nur Mangel an Informationen....
Nach meinen Infos wurde der Rollerfahrer MEHRMALS mit seinem frisierten Teil erwischt und mehrere Anzeigen und Uneinsichtigkeit des Fahrers veranlassten die Behörde die Vernichtung des Rollers einzuleiten.
Schnell kommen Gerüchte in Umlauf und die Signatur von Rocker sagt mit anderen Worten: Gerüchte sind nur Mangel an Informationen....
Diskutiere niemals mit Idioten. Die ziehen Dich auf ihr Niveau runter - und schlagen Dich dann durch Erfahrung.
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pebo911
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Re: Offene Leistung irgendwie eintragen lassen, jetzt!
tach zusammen,
es handelt sich offensichtlich NICHT um eine maßnahme im strafrechtsbereich, sondern um >> gefahrenabwehrende maßnahmen im bereich des POLIZEIRECHTS.
pauschal gesagt : Gegenstände von denen eine GEAFAHR für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, können sichergestellt werden und weiterhin auf dem verwaltungsrechtwege vernichtet werden.
Da jedes land ein eigenes PolG ( Polizeigesetz ) hat, ist dieses LÄNDERSACHE.
ist aber schon übel ......
es handelt sich offensichtlich NICHT um eine maßnahme im strafrechtsbereich, sondern um >> gefahrenabwehrende maßnahmen im bereich des POLIZEIRECHTS.
pauschal gesagt : Gegenstände von denen eine GEAFAHR für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, können sichergestellt werden und weiterhin auf dem verwaltungsrechtwege vernichtet werden.
Da jedes land ein eigenes PolG ( Polizeigesetz ) hat, ist dieses LÄNDERSACHE.
ist aber schon übel ......
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