Aaaaaaaachsooooooo
Compliance also...
Tse
Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
- TT Georg
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Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Wenn mir als 18jähriger im Jahr 1988 gesagt hätte, das ich dieses 40 Jahre alte Moped fahren soll um cool zu sein, dann haetten ich wohl ganz brav den Mittelfinger gehoben und auf den hobeln aus 1948 gezeigt. Vergiss es.
- xtrack
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Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Na endlich !
Bürokratie-Abbau
LG xtrack
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Peekay
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Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Dann aber bitte für alle und nicht nur für die Vitamin B PersonenNa endlich !
Bürokratie-Abbau![]()
LG xtrack
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Uwe_R
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Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Das muss nicht’s mit Vitamin B zu tun haben!
Die Bündelungsbehörden in Marburg und Fulda sollen, endlich, abgeschafft werden.
https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirt ... srecht.pdf
Ich hab kein genaues Datum gefunden ab wann diese Regelung in Kraft tritt. Es scheint noch einiges an Anpassungen auf lokaler Ebene zu geben. Aber da die Bekanntmachung ja schon aus dem Mai ist, vielleicht klappt’s ja schon ohne Umwege..
Cheers
Uwe
Die Bündelungsbehörden in Marburg und Fulda sollen, endlich, abgeschafft werden.
https://wirtschaft.hessen.de/sites/wirt ... srecht.pdf
Ich hab kein genaues Datum gefunden ab wann diese Regelung in Kraft tritt. Es scheint noch einiges an Anpassungen auf lokaler Ebene zu geben. Aber da die Bekanntmachung ja schon aus dem Mai ist, vielleicht klappt’s ja schon ohne Umwege..
Cheers
Uwe
-
Peekay
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- Registriert: Mi Aug 02, 2023 22:26
- Wohnort: Rüsselsheim
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Das ist doch mal eine gute Nachricht. Da scheint man es mit dem Bürokratie-Abbau doch ernst zu nehmen.
Die Bündelungsbehörden sind ein Paradebeispiel für den Bürokratie-Wahnsinn.
Gruß
Peter
Die Bündelungsbehörden sind ein Paradebeispiel für den Bürokratie-Wahnsinn.
Gruß
Peter
- Radi
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- Wohnort: Buxtehude
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
Hallo,
nun bin ich maximal verwirrt!
Derzeit fahre ich mit folgenden Reifen:
vorne: Bridgestone Batlax 45 90/90 M/C 54H
hinten: Bridgestone Batlax 45 4.00-18 64H
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I steht:
vorne: 3.25-21 4PR
hinten: 4.00-18 4PR
und unter Punkt 22:
"Früher Alternativ-Bereifung vorne 3.00-21*Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
Bei der letzten HU im April 25 laberte der Prüfer irgendetwas bez. der Reifen...
Mein Hinterradreifen ist jetzt fällig.
Was muss ich tun, was muss ich nun beachten?
Welche Fabrikate (Straßenprofil) kann ich aufziehen?
Darf ich hinten den Reifen eines anderen Herstellers aufziehen als vorne?
Gruß
Radi
nun bin ich maximal verwirrt!
Derzeit fahre ich mit folgenden Reifen:
vorne: Bridgestone Batlax 45 90/90 M/C 54H
hinten: Bridgestone Batlax 45 4.00-18 64H
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I steht:
vorne: 3.25-21 4PR
hinten: 4.00-18 4PR
und unter Punkt 22:
"Früher Alternativ-Bereifung vorne 3.00-21*Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
Bei der letzten HU im April 25 laberte der Prüfer irgendetwas bez. der Reifen...
Mein Hinterradreifen ist jetzt fällig.
Was muss ich tun, was muss ich nun beachten?
Welche Fabrikate (Straßenprofil) kann ich aufziehen?
Darf ich hinten den Reifen eines anderen Herstellers aufziehen als vorne?
Gruß
Radi
Immer so einzylindrig und viertaktend, wie möglich!
- Hiha
- 5000+ Club

- Beiträge: 6441
- Registriert: Mo Jun 02, 2003 6:23
- Wohnort: Neubiberg b. München
Re: Gestern bei der Hauptuntersuchung: Reifeneintragungspflicht seit 2025
In Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I steht:Was muss ich tun, was muss ich nun beachten?
Welche Fabrikate (Straßenprofil) kann ich aufziehen?
vorne: 3.25-21 4PR
hinten: 4.00-18 4PR
und unter Punkt 22:
"Früher Alternativ-Bereifung vorne 3.00-21
Du darfst vorne keinen 90/90-21 aufziehen, hinten muss es ein 4.00-18er sein. Hersteller spielt keine Rolle, rein rechtlich gibt es keine Verpflichtung, vorn und hinten den gleichen Hersteller zu fahren, wenn nix entsprechendes vermerkt ist. Der Satz mit der Betriebserlaubnis lässt sich austragen, da nix entsprechendes in der Betriebserlaubnis hinterlegt ist.
Gruß
Hans
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